Mitte Juli berichteten Medien über den Entwurf der EU-Kommission für eine neue Beihilferichtlinie, die den Ausbau der Nuklearenergie als Ziel der Europäischen Union bezeichnen soll. Die EU-Kommission stritt eine solche Absicht ab, allerdings hieß es, man wolle prüfen, ob einzelne Staaten künftig Förderungen für den Bau und Betrieb von AKWs nutzen könnten.
Staaten wie Großbritannien, Frankreich und auch Österreichs Nachbarland Tschechien sprächen sich dafür aus. Österreich und Deutschland stellten sich gegen den Vorschlag.
Grundlage für eine EuGH-Klage Österreichs könnte die Einschätzung sein, die Kommission habe mit dem Subventionen-Vorschlag seine Kompetenzen überschritten, eigentlich sei der EU-Rat zuständig. Er wolle gemeinsam mit Deutschland und Dänemark "politischen Druck gegen die Atom-Lobbyisten" aufbauen - dieser Kurs sei auch mit dem vom Koalitionspartner ÖVP geführten Wirtschaftsministerium abgesprochen.
(Quelle: salzburg24)