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Österreich für Bank-Burgenland-Verkauf verurteilt

Staatsbeihilfe an die GraWe war gesetzwidrig
Veröffentlicht: 24. Oktober 2013 14:41 Uhr
Der EuGH hat am Donnerstag endgültig Österreich wegen der Staatsbeihilfe beim Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige (GraWe) verurteilt. Die Europäische Kommission hatte 2008 festgestellt, dass bei der Privatisierung der Bank im Jahr 2006 unerlaubte staatliche Beihilfe gewährt worden sei. Konkret bedeutet das Urteil, dass die GraWe 54,7 Mio. Euro Staatshilfe zurückzahlen muss.

Österreich, das Burgenland und die GraWe hatten gegen diese Entscheidung beim erstinstanzlichen Gericht der Europäischen Union (EuG) geklagt und nach einer Niederlage im Vorjahr Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Der EuGH lehnte sämtliche Klagen nun endgültig ab.

Das Land Burgenland hatte die Bank 2006 um 100,3 Mio. Euro an die GraWe verkauft. Ein ukrainisch-österreichisches Konsortium kam nicht zum Zug, obwohl es mit 155 Mio. Euro um 54,7 Mio. Euro mehr geboten hatte. Der unterlegene Bieter beschwerte sich bei der EU-Kommission. Diese verpflichtete die Republik Österreich, von der GraWe die Beihilfe in der Höhe der Kaufpreisdifferenz zurückzufordern. Der Auffassung der Kommission schloss sich auch das erstinstanzliche Gericht an, woraufhin sich Österreich, das Burgenland und die GraWe an den Europäischen Gerichtshof wandten.

Die burgenländische Landesregierung stehe weiterhin zu dem Verkauf, erklärte Finanzlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) am Donnerstag in einer ersten Stellungnahme zur Entscheidung. Das Urteil sei für die Landesregierung "unverständlich", es habe mit einer Verkaufsentscheidung von vor sieben Jahren zu tun. "Inzwischen hat sich durch die internationale Banken- und Wirtschaftskrise an den Finanzmärkten dramatisch viel verändert", so Bieler.

(Quelle: salzburg24)

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