Veröffentlicht: 19. Jänner 2012 12:19 Uhr
Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafe für eine 23-jährige Oberösterreicherin, die ihren Freund im Dezember 2010 im Bezirk Urfahr-Umgebung mit einem Schuss ins Gesicht getötet hat, von zwölf auf 14 Jahre erhöht. Für das Berufungsgericht wog die Tat schwerer als für das Erstgericht, lautete die Begründung.
Oberster Gerichtshof bestätigte Schuldspruch
Der Oberste Gerichtshof bestätigte in der Zwischenzeit den Schuldspruch. In der Verhandlung im Oberlandesgericht ging es daher nur noch um die Höhe der Strafe. Der Senat wies die Berufung der Verteidigung ab, gab aber dem Begehren der Staatsanwaltschaft statt. Die Richter hielten zu ihrer Entscheidung fest, die vom Landesgericht angeführten Gründe für die Strafbemessung würden gleichbleiben, doch bei den erschwerenden würden sie eine andere Gewichtung vornehmen.Mildernde Umstände weiterhin berücksichtigt
Die mildernden Umstände - die bisherige Unbescholtenheit und untadelige Lebenswandel sowie das Tatsachengeständnis, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen habe - würden weiterhin berücksichtigt. Aber es seien für das Oberlandesgericht auch keine weiteren dazugekommen. Die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch eine schwierige Kindheit und Probleme bei Beziehungen und eine zunehmende emotionale Aufladung zwischen der Frau und ihrem Opfer vor der Tat seien keine Erklärung für den Mord. Die Frau habe nicht im Affekt gehandelt, sondern sei sehr durchdacht - heimtückisch - vorgegangen. Das Opfer sei im Halbschlaf überrascht worden und habe keine Möglichkeit gehabt, sich zu wehren. Der Mann habe mehrere Tage überlebt, diese Zeit sei für ihn qualvoll gewesen. (APA)Links zu diesem Artikel:
- Opfer bekennt sich nicht schuldig
- Zum Vorbericht auf S24
(Quelle: salzburg24)