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Gaddafi-Sohn erscheint nicht vor Gericht

Saif al-Islam al-Gaddafi will nicht nach Tripolis
Veröffentlicht: 19. September 2013 15:29 Uhr
Saif al-Islam al-Gaddafi hat sich gegen seine Verlegung aus der libyschen Kleinstadt Al-Sintan nach Tripolis gewehrt. Der Sohn des früheren libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi sagte am Donnerstag im Angeklagtenkäfig des Gerichts von Al-Sintan, er wolle nicht in die Hauptstadt Tripolis gebracht werden.

Der Generalstaatsanwalt hatte gefordert, dass der Gaddafi-Sohn zu einem Gerichtstermin vor seinem Prozess in Tripolis erscheinen müsse. Ob Saif al-Islam möglicherweise von Gefängniswärtern unter Druck gesetzt worden war, blieb unklar.

In diesem neuen Verfahren, das am Donnerstag vor dem Gericht von Süd-Tripolis begann, erschienen nach Angaben aus Justizkreisen lediglich 16 der insgesamt 38 Beschuldigten, unter ihnen der frühere Geheimdienstchef Abdullah al-Senussi und Ex-Regierungschef Al-Baghdadi Al-Mahmudi. Ihnen werden die Bildung von Milizen und andere Verbrechen während der Revolution 2011 angelastet. Die Ex-Funktionäre bestritten alle Anklagepunkte. Vor dem Gericht hatten sich Hunderte Angehörige von Opfern des Gaddafi-Regimes versammelt.

Der Prozess gegen Saif al-Islam al-Gaddafi in Al-Sintan hatte im vergangenen Jänner begonnen. Der Gaddafi-Sohn steht dort bisher lediglich wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit vor Gericht. Es geht um Kontakte zu einer Delegation des Internationalen Strafgerichtshofes. Der Prozess werde am 12. Dezember fortgesetzt, sagte ein Anwalt. Aufständische aus Al-Sintan hatten Saif al-Islam im November 2011 gefangen genommen. Sie bestehen bisher darauf, dass alle Prozesse gegen ihn in ihrer Stadt stattfinden sollen.

Die Menschenrechtsgruppe Human Rights Watch hat indessen eine Auslieferung von Saif al-Islam al-Gaddafi an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gefordert. Es gebe einen internationalen Haftbefehl. Deshalb sei es ein großer Fehler, das Verfahren in Libyen fortzusetzen, kritisierte die Organisation. Die Auslieferung dürfe nicht länger herausgezögert werden.

(Quelle: salzburg24)

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