Laut dem Urteil des OLG hätten Graf und die beiden anderen Ex-Vorstände Michael Witt und Alfred Wansch Maßnahmen ergriffen, die "ein sorgfältiger Geschäftsleiter in dieser Situation keinesfalls ergreifen würde", schreibt "profil". Demnach hat die 90-jährige Wienerin in ihrer Klage auf Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands nun in letzter Instanz Recht bekommen.
Auf Graf, Witt und Wansch, die sich inzwischen freiwillig aus der Stiftung zurückgezogen haben, kommen laut "Kurier" und "profil" nun Schadensersatzklagen zu. Meschars Anwalt Georg Zanger kündigte im "profil" eine Feststellungsklage an. Allein die Steuern, die bei der Auflösung der Stiftung anfallen, würden 360.000 Euro betragen; der "Kurier" nennt hier 380.000 Euro . "Diese fordern wir natürlich zurück, außerdem wollen wir eine Aufwandsentschädigung", erklärte Zanger laut "profil".
Grafs Sprecher erklärte dazu gegenüber der APA, das OLG habe nur in einem der vier geklagten Punkten Frau Meschar Recht gegeben - nämlich bei der Frage, wer die Gerichtskosten tragen müsse. Die Klage auf Abberufung hingegen sei zurückgewiesen worden. Der Entscheid über die Tragung der Kosten sei aber mit Hinweis auf pflichtwidriges Handeln begründet worden, räumte der Sprecher ein. Graf nehme das zur Kenntnis, sei aber nach wie vor der Meinung, dass der Verkauf von Wertpapieren zu Beginn der Finanzkrise und der Kauf von Immobilien richtig gewesen sei.
(Quelle: salzburg24)