In dieser sogenannten Stiftungsaffäre wirft Meschar dem früheren Dritten Nationalratspräsidenten vor, sie überredet zu haben, ihr Vermögen in eine Stiftung zu geben, ihr Geld dabei aber schlecht veranlagt zu haben. Graf, der Wiener FP-Mandatar Alfred Wansch und der Rechtsanwalt Michael Witt waren 2012 als Stiftungsvorstände zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, es gilt die Unschuldsvermutung.
In die Privatstiftung eingebracht worden waren Meschars Wohnhaus und Grundstücke. Diese habe sie nun zurückbekommen, vergangenen Dienstag schütteten die neuen Stiftungsvorstände der Begünstigten ihr Eigentum aus, schreibt "profil online" mit Berufung auf Meschars Anwalt Georg Zanger.
Michael Witt, einer der früheren Vorstände der Privatstiftung Meschar, gibt einer allfälligen Schadenersatzklage von Gertrud Meschar wenig Chancen. Für einen solchen Schritt "fehlt jede rechtliche Grundlage", hielt der Rechtsanwalt am Freitagabend in einer Stellungnahme fest.
Denn "soweit Frau Meschar durch die Rückabwicklung der Stiftung tatsächlich Schaden erlitten hat, müsste sie diesen allenfalls gegen die an der Rückabwicklung beteiligten Berater geltend machen", meint Witt. Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schrieb er, dass diese bereits einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt habe, in dem die Einstellung des Verfahrens empfohlen werde. Die Behörden selbst geben der Öffentlichkeit in solchen Fällen grundsätzlich keine Auskunft über den Inhalt von Vorhabensberichten.
Witt erinnerte überdies daran, dass das Handelsgericht im Jahr 2012 Meschars Antrag auf Abberufung der Stiftungsvorstände abgelehnt habe. Zudem habe der vom Gericht bestellte Stiftungsprüfer damals festgestellt, "dass das Stiftungsvermögen vom damaligen Vorstand mit Ertrag veranlagt wurde". Witt und sein damaliger Co-Stiftungsvorstand waren nach der Entscheidung des Handelsgerichts zurückgetreten. Es habe keinen Sinn, gegen den Willen der Stifterin zu agieren, hatten sie dies damals begründet.
(Quelle: salzburg24)