S24 Archiv

Causa Graf: Meschar will halbe Mio. Schadensersatz

Gertrud Meschar fordert Geld von Martin Graf
Veröffentlicht: 18. Juli 2014 20:11 Uhr
Der Rechtsstreit um die Privatstiftung Meschar geht weiter: Nun fordert die 92-jährige Gertrud Meschar vom ehemaligen Stiftungsvorstand - darunter der Ex-FPÖ-Politiker Martin Graf - 500.000 Euro Schadensersatz, berichteten "profil online" und das "WirtschaftsBlatt" am Freitag. Ex-Stiftungsvorstand Michael Witt gibt einer Klage von Meschar wenig Chancen.

In dieser sogenannten Stiftungsaffäre wirft Meschar dem früheren Dritten Nationalratspräsidenten vor, sie überredet zu haben, ihr Vermögen in eine Stiftung zu geben, ihr Geld dabei aber schlecht veranlagt zu haben. Graf, der Wiener FP-Mandatar Alfred Wansch und der Rechtsanwalt Michael Witt waren 2012 als Stiftungsvorstände zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, es gilt die Unschuldsvermutung.

In die Privatstiftung eingebracht worden waren Meschars Wohnhaus und Grundstücke. Diese habe sie nun zurückbekommen, vergangenen Dienstag schütteten die neuen Stiftungsvorstände der Begünstigten ihr Eigentum aus, schreibt "profil online" mit Berufung auf Meschars Anwalt Georg Zanger.

Michael Witt, einer der früheren Vorstände der Privatstiftung Meschar, gibt einer allfälligen Schadenersatzklage von Gertrud Meschar wenig Chancen. Für einen solchen Schritt "fehlt jede rechtliche Grundlage", hielt der Rechtsanwalt am Freitagabend in einer Stellungnahme fest.

Denn "soweit Frau Meschar durch die Rückabwicklung der Stiftung tatsächlich Schaden erlitten hat, müsste sie diesen allenfalls gegen die an der Rückabwicklung beteiligten Berater geltend machen", meint Witt. Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schrieb er, dass diese bereits einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt habe, in dem die Einstellung des Verfahrens empfohlen werde. Die Behörden selbst geben der Öffentlichkeit in solchen Fällen grundsätzlich keine Auskunft über den Inhalt von Vorhabensberichten.

Witt erinnerte überdies daran, dass das Handelsgericht im Jahr 2012 Meschars Antrag auf Abberufung der Stiftungsvorstände abgelehnt habe. Zudem habe der vom Gericht bestellte Stiftungsprüfer damals festgestellt, "dass das Stiftungsvermögen vom damaligen Vorstand mit Ertrag veranlagt wurde". Witt und sein damaliger Co-Stiftungsvorstand waren nach der Entscheidung des Handelsgerichts zurückgetreten. Es habe keinen Sinn, gegen den Willen der Stifterin zu agieren, hatten sie dies damals begründet.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

22.10.2018
S24 Archiv

Laudamotion schließt Station in Salzburg

Von Nicole Schuchter
15.10.2018
S24 Archiv

Auto brennt in Anif völlig aus

Von Jacqueline Winkler
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken