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Gernot Rumpold: FPÖ-Werber endet mit Verurteilung

Früherer FPÖ-Werber Gernot Rumpold
Veröffentlicht: 09. August 2013 19:47 Uhr
Wenn der verstorbene Ex-FPÖ-Politiker Jörg Haider einen Mann fürs Grobe brauchte, war er zur Seite: Gernot Rumpold, stets gut gelaunter Teil der "Buberlpartie" von Haider. Mittlerweile dürfte dem bald 56-jährigen Villacher das Lachen vergangen sein. Er wurde am Freitag im Wiener Straflandesgericht im "Telekom III"-Prozess in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Zur "Buberlpartie" gehörten neben Rumpold auch Karl-Heinz Grasser, Mathias Reichhold und Peter Westenthaler. Rumpold war von Dezember 1990 an - mit einer mehrmonatigen Unterbrechung 1996 - Bundesgeschäftsführer der Freiheitlichen. Er zeichnete für die Werbelinie der FPÖ im Wahlkampf verantwortlich und betreute auch nachdem er sich 1999 mit einer Werbeagentur selbstständig gemacht hatte weiter die Werbung der FPÖ. Die schwarz-blaue "Wenderegierung" unter Wolfgang Schüssel brachte für den Heizungs- und Lüftungsbauer und dessen Frau Erika den wirtschaftlichen Durchbruch.

Das damalige Ehepaar Rumpold wurde als umstrittenes PR-Beraterteam des Eurofighter-Herstellers EADS bekannt. Sie hatten damals über ihre "100 % Communications PR-Agentur" unter anderem eine Pressekonferenz für 96.000 Euro brutto ausgerichtet. Branchenkreise sprachen von dem acht- bis zehnfachen des üblichen PR-Honorars. Ermittlungen der Justiz zu dem netto 6,6 Mio. Euro schweren Werbevertrag von Rumpolds Agentur "100% Communications" mit EADS wurden eingestellt. Beweise für den Verdacht, dieses Geld könnte teilweise dazu verwendet worden zu sein, Entscheidungsträger zu amtsmissbräuchlichem Verhalten zu bewegen oder zu "schmieren", fanden sich laut Staatsanwaltschaft nicht.

Die Telekom-Affäre endete für den am 11. September 1957 in Villach geboren Rumpold dagegen mit folgenschweren Konsequenzen. Er wurde Freitagabend im Wiener Straflandesgericht im sogenannten "Telekom III"-Prozess wegen Untreue als Beteiligter zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Quelle: salzburg24)

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