Einzige Voraussetzung nach Vorstellung der Grünen: Zumindest ein Elternteil müsste seit fünf Jahren rechtmäßig in Österreich niedergelassen sein. Einen entsprechenden Initiativantrag haben die Grünen bereits eingebracht, die Erste Lesung im Nationalrat soll in einer der kommenden Sitzungen stattfinden.
"So lange hier geborene und aufgewachsene Kinder als Ausländer behandelt werden, so lange können sie sich schwer zugehörig fühlen", argumentierte Korun gegenüber der APA eine solche Verankerung des Geburtslandsprinzips ("ius soli") . Sie verwies darauf, dass derzeit 36 Prozent der Eingebürgerten in Österreich geboren seien, per Gesetz aber zu Ausländern gemacht würden, die nur unter Schwierigkeiten die Staatsbürgerschaft erlangen könnten.
Auf Antrag soll zudem die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft des Kindes bewilligt werden. Korun verwies in diesem Zusammenhang auf Deutschland, wo CDU/CSU und die SPD die "Optionspflicht", die Doppelstaatsbürgern zum 23. Geburtstag die Entscheidung für einen der beiden Pässe abverlangt, zu Fall bringen wollen. Auch in Österreich müsse hier geborenen und aufgewachsenen jungen Menschen die Doppelstaatsbürgerschaft ermöglicht werden, so die Grüne.
Eine Umsetzung der Forderungen der Grünen ist für SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl vorstellbar. Noch sei Österreich durch ein in den 1970er Jahren ratifiziertes Europaratsübereinkommen zur Vermeidung von Mehrfachstaatsbürgerschaften gebunden, sagte Pendl. "Ich glaube, der Zeitgeist heute ist ein anderer als 1975", allerdings sei eine Kündigung ein langwieriger, gut ein Jahr dauernder Prozess. In der ÖVP wollte man dazu unter Verweis auf die laufenden Regierungsverhandlungen nichts sagen.
(Quelle: salzburg24)