Anfang 2009 wurde im schwedischen Fernsehen ein Interview ausgestrahlt, in dem Williamson die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden im Nationalsozialismus geleugnet hatte. Fast zeitgleich mit Bekanntwerden dieser umstrittenen Äußerungen hatte der deutsche Papst Benedikt die Exkommunikation Williamsons und dreier weiterer Bischöfe der traditionalistischen Piusbruderschaft aufgehoben. Dies brachte Benedikt weltweit Kritik ein.
Williamson war bereits in einer ersten Prozessrunde zu Geldstrafen verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hob das Oberlandesgericht Nürnberg diese Urteile aber auf. In der zweiten Prozessrunde verurteilte das Amtsgericht Regensburg ihn wieder zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Weil er auch gegen diese Entscheidung vorging, mussten am Montag die schwedischen Interviewer Williamsons als Zeugen aussagen. Diese erschienen allerdings nicht vor Gericht.
Williamson bestreitet nicht, den Holocaust geleugnet zu haben. Er bezeichnet sich aber als unschuldig, da er davon ausging, das Gespräch würde nur in Schweden gezeigt werden, denn dort darf der Holocaust straffrei geleugnet werden. Dem 73-jährigen Bischof wird jedoch vorgeworfen, von der Verbreitung des Interviews über Schweden hinaus gewusst zu haben.
In Österreich und Deutschland ist die Leugnung des Holocausts strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
(Quelle: salzburg24)