Sollte der Vater erst nach längerer Zeit das Kind anerkennen, kann sein Familienname dem Familiennamen der Mutter angehängt werden. Beschlossen wurde die Einrichtung einer Expertenkommission, die unter anderem den Fall überprüfen muss, wenn Uneinigkeit zwischen den Eltern über den Familiennamen des Kindes besteht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Änderung des Gesetzes erzwungen, weil Italien seiner Ansicht nach Mütter bei der Namensgebung diskriminiert. Die Tatsache, dass man in Italien seit dem Jahr 2000 Kindern neben dem Familiennamen des Vaters auch jenen der Mutter geben könne, sei ein ungenügender Schritt, um Gleichheit unter Eheleuten zu garantieren, argumentierte der EGMR.
Dem Urteil zufolge hat Italien jetzt drei Monate Zeit, um sein Familienrecht anzupassen. Den Gang zum EGMR hatte ein Mailänder Ehepaar unternommen, dessen 1999 geborene Tochter nicht wie von den Eltern gewünscht den Familiennamen der Mutter erhalten durfte.
(Quelle: salzburg24)