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Kinderbetreuungsgesetz-Novelle soll Familien entlasten

Veröffentlicht: 30. Dezember 2008 13:30 Uhr
Salzburg – Ab Jänner 2009 erhalten Familien Zuschüsse zu den Kosten für die Betreuung von Kindern im dritten Lebensjahr sowie von Vorschulkindern im Jahr vor dem Schulantritt. Das berichtete das Land Salzburg am Dienstag in einer Aussendung.

Demnach übernimmt das Land – zusätzlich zu den Förderungen gemäß dem geltenden Kinderbetreuungsgesetz – ab Jänner 2009 pro Kind im dritten Lebensjahr bzw. im Jahr vor dem Schulantritt pro Monat 50 Euro der Kosten für eine Ganztagesbetreuung und 25 Euro bei Halbtagsbetreuung. Das bedeutet für Salzburger Familien eine jährliche finanzielle Entlastung von bis zu 600 Euro pro Kind. Die jährlichen Kosten für das Land belaufen sich auf rund 2,52 Millionen Euro. Dies ist der wesentliche Inhalt einer Novelle zum Salzburger Kinderbetreuungsgesetz, die am Dienstag, 30. Dezember, als Salzburger Landesgesetzblatt im Internet auf www.salzburg.gv.at veröffentlicht wurde.

Eine weitere Verbesserung der finanziellen Unterstützung von Familien für die Kinderbetreuung wird es ab Herbst 2009 geben. Der zuständige Ausschuss des Salzburger Landtages fasste nämlich am 3. Dezember einen Beschluss, in dem die Landesregierung beauftragt wird, die oben angeführte Förderung auf alle Kinder in Betreuung (Tageseltern, Krabbelgruppen alterserweiterten Gruppe und Kinderarten) auszuweiten. Die Bedeckung der Ausweitung des Förderungsmodells erfolgte aus jenen Geldern zur Reduktion der Elternbeiträge, die durch die Bereitstellung von Bundeszuschüssen für das kostenlose letzte Kindergartenjahr frei werden und darüber hinaus aus Kreditüberschreitungen. Dem Landtag soll eine entsprechende Novelle zum Salzburger Kinderbetreuungsgesetz  zeitgerecht vorgelegt werden, damit diese bei der Haussitzung am 4. Februar 2009 beschlossen werden kann, so das Land.

(Quelle: salzburg24)

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