Erstmals angesprochen wurde das Verwertungsverbot von der Koalition in der vorigen Dienstag publizierten Punktation der beiden Klubchefs für eine "Geheimschutzordnung" im Parlament. Diese soll den Umgang mit vertraulichen Unterlagen regeln und ist für die Koalition eine Voraussetzung für das Minderheitenrecht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, wie Lopatka betonte: "Für uns ist das eine Grundbedingung, dass der Untersuchungsausschuss Neu kommen kann."
Schieder betonte allerdings, dass man das Verwertungsverbot bewusst "mit einem Fragezeichen" versehen habe, weil es noch zu diskutieren sei. Grundsätzlich gehe es aber darum, einen offenen Umgang mit geheimen Dokumenten innerhalb des Parlaments (ohne Furcht vor Veröffentlichung, Anm.) zu ermöglichen und die in der Vergangenheit üblichen Aktenschwärzungen zu vermeiden. Lopatka sprach sich klar für ein Verwertungsverbot aus. Als Beispiel nannte er einen möglichen Geheimdienst-Untersuchungsausschuss. Sollte hier vertrauliches Material veröffentlicht werden, dann sollte das seiner Meinung nach auch "Folgen" für die Medien haben.
Befürchtungen, die geplante Geheimschutzordnung könnte dazu führen, dass Untersuchungsausschüsse künftig großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten werden, wies Schieder als "Überinterpretation" zurück. In der Punktation der Klubchefs heißt es dazu, dass die Behandlung von klassifizierten Unterlagen schon ab der niedrigsten Geheimhaltungsstufe ("Eingeschränkt") in vertraulicher Sitzung durchgeführt werden müsste. Schieder geht aber davon aus, dass dies nur einen Bruchteil der Unterlagen betreffen würde: "97 Prozent aller Akten wären nicht eingeschränkt und öffentlich."
Verhandelt werden soll die Geheimschutzordnung am kommenden Dienstag in einer Sonderpräsidiale mit allen Parlamentsparteien. Sollte es dabei keine Einigung geben, dann sind weitere Verhandlungsrunden über U-Ausschuss und Geheimschutz am 2. und am 8. Juli vorgesehen.
Die Grünen sehen indessen durch die Koalitions-Pläne zur Geheimschutzordnung die Reform der Untersuchungsausschüsse gefährdet. "Wenn die Geheimschutzordnung nicht sicherstellt, dass so wie bisher öffentliche Verhandlungen stattfinden können, dann wird es keine Einigung geben", so Chefverhandler Dieter Brosz Freitag gegenüber der APA. Die Verknüpfung mit einem medialen Verwertungsverbot findet er "absurd".
Brosz lehnt die Geheimhaltung bestimmter Akten nicht grundsätzlich ab. "Diese Akten kann es geben, in Ausnahmefällen, mit Begründung und ganz selten", so der Grüne, der auf eine "äußerst enge Definition" drängt. Den Beteuerungen der Koalition, dass nur wenige Dokumente wirklich klassifiziert würden, vertraut er angesichts der vorliegenden Punktation nicht: "Wenn die Regierungsparteien der Meinung sind, dass eh alles zugänglich sein wird, dann wird man es so formulieren müssen."
Gänzlich abgelehnt wird von Brosz, das angedachte "Verwertungsverbot". "Das kann heißen, dass es bei all den Skandalen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, eine massive Beeinträchtigung der öffentlichen Berichterstattung gegeben hätte", so Brosz. Schließlich hätten sowohl in der Eurofighter- als auch in der BUWOG-Affäre und im Banken-U-Ausschuss "massive Geschäftsinteressen" der betroffenen Firmen eine Geheimhaltung begründen können.
(Quelle: salzburg24)