In den am Freitag vorgelegten Leitlinien ist lediglich von einer "moralischen Pflicht" die Rede, die Verletzlichen zu schützen und "zum Gemeinwohl beizutragen". Die Leitlinien stießen vor allem Opfervertretern übel auf. Ihnen zufolge offenbaren sie "den Widerspruch zwischen dem, was Vatikan-Verantwortliche zu Missbrauch sagen und dem, was sie tun".
Zur Verteidigung der Leitlinien führte Kardinal Angelo Bagnasco an, dass es im italienischen Gesetz keine Pflicht für die Bischöfe gebe, bei Missbrauchsverdacht Anzeige zu erstatten. "Der Vatikan verlangt, dass nationales Recht respektiert wird", erklärte der Vorsitzende der italienischen Bischofskonferenz am Rande eines Treffens der Geistlichen in Genua. "Und wir wissen, dass es keine solche Pflicht im italienischen Recht gibt."
(Quelle: salzburg24)