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Mehrere Berufungen im Telekom-Prozess

Rumpold wurde zu drei Jahren Haft verurteilt
Veröffentlicht: 13. August 2013 11:42 Uhr
Die Urteile im Telekom-Prozess um eine indirekte Parteispende von 600.000 Euro an die FPÖ sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Telekom und die FPÖ sowie die verurteilten Ex-FPÖ-Werber Rumpold, Ex-Telekom-Vorstand Fischer und Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführern Eccher haben Berufung angemeldet, berichtete der ORF am Dienstag.

Bei dem letzte Woche zu Ende gegangenen "Telekom III"-Prozess wurde Rumpold wegen Untreue als Beteiligter zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Fischer und der frühere TA-Prokurist Michael G. wurden jeweils wegen Untreue als unmittelbare Täter schuldig erkannt und Fischer zu drei Jahren - davon sechs Monate unbedingt - und G. zu 30 Monaten - davon drei Monate unbedingt - verurteilt. Einzig G. hat das Urteil angenommen.

Der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Eccher sowie der frühere FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck wurden vom Vorwurf der Untreue als Beteiligte jeweils freigesprochen. Eccher erhielt lediglich wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss fünf Monate bedingt.

Rumpold und Fischer wurden darüber hinaus schuldig erkannt, der TA als Privatbeteiligte zu ungeteilter Hand 600.000 Euro zu bezahlen. Auch die FPÖ wurde zur Zahlung von 600.000 Euro verurteilt.

Bei dem Prozess ging es um vier Marketingkonzepte, für die die Telekom Austria Rumpolds Agentur mediaConnection 600.000 Euro bezahlte. Nach Ansicht des Schöffensenats wurden mit den vier Konzepten im Frühjahr 2004 "Scheinrechnungen" begründen. Die Papiere seien für den Konzern in Wahrheit "wertlos" gewesen. Vielmehr habe Rumpold im Gegenzug für den 600.000 Euro-Auftrag der Telekom auf eine ähnlich hohe Forderung gegenüber der FPÖ verzichtet.

(Quelle: salzburg24)

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