Da sei ihr "ganz einfach die Politik zu nahe", meinte Prammer. Wenn Minister, die ja nicht immun seien, etwas tun, was sie nicht sollten, funktioniere ohnehin der übliche Instanzenzug, argumentierte sie. Geht es nach Brandstetters Meinung, dann könnte man das Instrument der Ministeranklage gänzlich abschaffen: "Man braucht es in Wahrheit nicht."
Holzinger hatte die in der Verfassung verankerte Ministeranklage als "totes Recht" kritisiert. Denn um einen Minister vor den VfGH zu bringen, braucht es die Mehrheit im Nationalrat - und diese halten in der Regel jene Parteien, die auch die Regierung stellen. Holzinger plädiert daher dafür, die Anklage mit einem Minderheitenquorum zu ermöglichen. SPÖ und ÖVP hatten das skeptisch kommentiert.
Der Justizminister hält das schlicht für "keine gute Idee", wie er am Dienstag sagte. Er sähe "keine praktischen Vorteile" in einem Minderheitenrecht - und defacto auch gar keine Notwendigkeit für eine Ministeranklage. Denn im Normalfall habe man es wohl mit schuldhaftem Verhalten zu tun, das strafrechtlich relevant sei. Dann wäre auch im Sinne einer sauberen Gewaltenteilung das Strafrecht am Zug und ausreichend.
Brandstetter verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Artikel 143 der Bundesverfassung, wonach die Ministeranklage wegen "strafgerichtlich zu verfolgender Handlungen erhoben werden" kann, "die mit der Amtstätigkeit des Anzuklagenden in Verbindung stehen". Umgekehrt sieht er sehr wohl die Gefahr, dass ein Minderheitenrecht aus "parteipolitischen Gründen" missbraucht werden könnte.
Die Kritik des "toten Rechts" sei nachvollziehbar, allerdings könnte man dann nach Ansicht des Justizministers zur Debatte stellen, ob man die Bestimmung überhaupt brauche. Sein Verdikt steht aus oben genannten Gründen bereits: "Man braucht es in Wahrheit nicht."
Die Opposition steht Holzingers Idee erwartungsgemäß positiver gegenüber. Die FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan und Gernot Darmann können sich vorstellen, dass etwa ein Drittel der Abgeordneten eine Ministerklage einbringen kann und mindestens die Hälfte der Abgeordneten bei der Abstimmung anwesend sein muss. Die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol findet, dass man grundsätzlich darüber diskutieren sollte, ob die Ministeranklage Minderheitenrecht wird, wie sie der APA sagte.
Das Team Stronach ist der Meinung, man müsse über die gesamte Bandbreite der Minderheitenrechte im Parlament diskutieren. NEOS-Mandatar Rainer Hable unterstützte Holzingers Forderung via "Presse".
(Quelle: salzburg24)