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Ministerium weist Studiengebühren-Forderung zurück

Veröffentlicht: 31. Juli 2013 12:51 Uhr
Das Wissenschaftsministerium weist die Forderung der Universitätenkonferenz nach einem Studiengebührenersatz für das Wintersemester 2012/13 für alle Universitäten in Folge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs zurück. Gegenstand des VfGH-Verfahrens seien nur die Satzungen jener acht Unis gewesen, die Studienbeiträge eingehoben haben, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme.

Diese erhielten die Beiträge, die sie nun den Studenten refundieren müssen, wie angekündigt vom Ministerium rückerstattet - "daher sind auch darüber hinausgehende Zahlungen nicht vorgesehen". Der VfGH hatte in der Vorwoche entschieden, dass die autonome Einhebung von Studienbeiträgen durch acht Universitäten im Wintersemester 2012/13 verfassungswidrig war.

Daraufhin haben diese Hochschulen - die Universität Wien, die Uni Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität, die Uni Graz, die Technische Uni Graz, die Uni Linz, die Veterinärmedizinische Universität und das Mozarteum Salzburg - angekündigt, den betroffenen Studenten die Gebühren rückzuerstatten. Wissenschaftsminister Töchterle wiederum hatte zugesagt, diesen Unis die entsprechenden Beträge zu refundieren. Das sind voraussichtlich insgesamt rund zwölf Mio. Euro.

Uniko-Präsident Heinrich Schmidinger ist dies nicht genug: Er will auch einen Gebührenersatz für jene Unis, die nicht eingehoben haben - diesen sei durch den Entgang der Gebühren der gleiche Verlust entstanden und sie hätten sich im Nachhinein betrachtet rechtlich korrekt verhalten.

Ähnlich argumentiert die Österreichische HochschülerInnenschaft in einer Aussendung: "Universitäten, die sich an die Verfassung halten, dürfen nicht bestraft werden", so der stellvertretende ÖH-Vorsitzende Bernhard Lahner (Fraktion engagierter Studierender). Zusätzlich solle das Ministerium Verantwortung übernehmen und bei der Abwicklung der Rückzahlungen den Unis den Verwaltungsaufwand abnehmen. "An den Universitäten würde das zusätzliches Personal für Monate benötigen."

Links zu diesem Artikel:

  • Studiengebühren verfassungswidrig

(Quelle: salzburg24)

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