Der VfGH hatte in der Vorwoche entschieden, dass die autonome Einhebung von Studienbeiträgen durch die Universität Wien, die Uni Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität, die Uni Graz, die Technische Uni Graz, die Uni Linz, die Veterinärmedizinische Universität und das Mozarteum Salzburg im Wintersemester 2012/13 verfassungswidrig war. Alle anderen Unis haben auf eine Einhebung verzichtet. Nach dem VfGH-Erkenntnis haben die betroffenen Hochschulen angekündigt, den Studenten die Gebühren rückzuerstatten. Wissenschaftsminister Töchterle wiederum hatte zugesagt, diesen Unis - und nur diesen - die entsprechenden Beträge zu refundieren - zum Ärger der Universitätenkonferenz, nach deren Ansicht allen Unis der Einnahmenentfall ausgeglichen werden muss.
Die Vorgangsweise der Unis bei der Rückzahlung an die Studenten ist vielerorts noch nicht geklärt, wie ein APA-Rundruf zeigt. Sowohl die Unis Wien, Innsbruck und Graz wollen zunächst das Vorliegen der Entscheidungen des VfGH über die Bescheidbeschwerden abwarten, die voraussichtlich erst im September kommen werden. Bis dorthin werde die Rückzahlung vorbereitet. Der Gerichtshof hat zuletzt nicht in der Sache selbst entschieden, sondern lediglich in einer damit verbundenen Causa die Verfassungswidrigkeit der autonomen Einhebung klargestellt.
Kritik an Töchterle übte unterdessen die Opposition: FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf hält ihn für rücktrittsreif: Dass der Minister nun versuche, "das festgestellte Unrecht zu prolongieren, indem er nur jenen Unis die Studiengebühren ersetzen will, die auf seine Empfehlung hin gegen die Verfassung verstoßen haben, schlägt dem Fass den Boden aus". Das sei "nichts anderes als eine Prämie für Verfassungsbruch", so Graf in einer Aussendung. Der Grüne Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald ortete "chaotische Zustände".
(Quelle: salzburg24)