Technisch funktioniert die Refundierung über eine Änderung der Leistungsvereinbarungen mit allen Unis. Da einfach ein Ersatz der Gebühren rechtlich nicht möglich sei, ergänze man die Leistungsvereinbarungen um insgesamt 17 Mio. Euro und setze dabei einen Schwerpunkt auf Forschungsinfrastruktur, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Dieser Betrag entspreche dem den Unis entgangenen Betrag durch die nicht erhaltenen Studiengebühren.
Dazu erhalten jene acht Unis, die Gebühren eingehoben haben und den Studenten nun zurückzahlen müssen, rund 1,5 Mio. Euro für die ihnen dadurch entstandenen administrativen Kosten. Insgesamt bekommen die Universitäten rund 19 Millionen Euro aus Ministeriumsmitteln, so Töchterle (ÖVP). Die konkreten Summen pro Uni werden auf Basis der durch die Refundierung entstandenen Kosten und den tatsächlichen Entfall der Studienbeiträge erhoben.
Die Universität Wien, die Uni Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität Wien(WU), die Uni Graz, die Technische Uni (TU) Graz, die Uni Linz, die Veterinärmedizinische Universität und das Mozarteum Salzburg hatten auf Aufforderung von Töchterle Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten in der Höhe von 363,36 Euro eingehoben. Diese Vorgehensweise hatte der VfGH im Juli als verfassungswidrig eingestuft.
In Sachen Studiengebühren will Töchterle nach wie vor nicht lockerlassen: Er sah "erneut die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für maßvolle Studienbeiträge". Dies habe die OECD wiederholt empfohlen, da in Österreich die Privathaushalte OECD-weit den geringsten Beitrag zur Hochschulfinanzierung leisten.
(Quelle: salzburg24)