Der Lohn wird 14 Mal im Jahr auf das Bankkonto überwiesen, da im Sommer ein Urlaubsgeld und im Winter ein Weihnachtsgeld winkt. Im Kollektivvertrag ist das Bruttogehalt angeführt. Davon werden noch Sozialversicherungsbeitrag und (abhängig von der Höhe des Gehalts) Lohnsteuer abgezogen. Was dann am Ende auf dem Konto landet, ist der Nettobetrag.
2. Sozial- und Arbeitslosenversicherung
Während des gesamten Lehrverhältnisses ist ein einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag (KV-Beitrag) zu entrichten. Dieser beläuft sich auf 3,35%. Der Lehrling trägt davon 1,67%, der Dienstgeber 1,68%. Lehrlinge sind während der Dauer Ihrer Lehrzeit auch arbeitslosenversichert, was im Falle einer Erwerbslosigkeit mehr Sicherheit für den Lehrling bedeutet. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt während der gesamten Lehrzeit 2,40%. Davon fallen je 1,20% auf Lehrling und Dienstgeber. Bei einem niedrigen Bruttomonatseinkommen kann der Beitrag für den Lehrling variieren:
bis € 1.342
0%
ab € 1.342 bis € 1.464
1%
Bei Lehrverhältnissen die vor dem 01.01.2016 abgeschlossen wurden gelten noch alte Regelungen. Der KV-Beitrag war die ersten zwei Lehrjahre frei und in die Arbeitslosenversicherung wurde erst im letzten Lehrjahr eingezahlt.
3. Lohnsteuer
Lehrlinge zählen im Regelfall nicht zu den Großverdienern, daher sind sie meist gar nicht lohnsteuerpflichtig. Bei einem Bruttomonatseinkommen bis zu € 1.205,09 bekommen Lehrlinge sogar Negativsteuer ausbezahlt. Das heißt, man kann sich einen Teil des geleisteten KV-Beitrags (bis zu € 110) von der Finanz zurückholen. Dazu muss nur ein Steuerausgleich gemacht werden. Dies geht ganz einfach und schnell online auf http://www.finanzonline.at Nach einer Onlineregistrierung werden die Zugangsdaten zugesandt und der Antrag kann immer nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden.
(Andrea Dockter)
(Quelle: salzburg24)