Das Geschworenengericht war anderer Ansicht: Die Frau wurde zu Mittag wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Urteil ist rechtskräftig
"Das Urteil ist bereits rechtskräftig", sagte Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowksi zur APA. Die Oberösterreicherin, die seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft saß, wurde nach dem Prozess sofort enthaftet.
Angeklagte bestritt Mordversuch
Die Angeklagte hatte die Tötungsabsicht stets bestritten. Sie habe den um mehr als 20 Jahre älteren Mann nicht töten, sondern mit dem Messer nur beeindrucken wollen, damit er sie gehen lasse, schilderte die Oberösterreicherin. Die beiden waren bei einem Trinkgelage in der Wohnung in Streit geraten.
Laut Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger holte die Frau das Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge aus der Küche und versetzte ihrem Kontrahenten heftige Stiche gegen das Gesicht und den Oberkörper. Die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich. Für eine absichtliche Tötung habe das Motiv gefehlt, erklärte Verteidigerin Karin Wintersberger. (APA)
(Quelle: salzburg24)