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Nationalrat mit viel Pflege und vielen Abschieden

Sozialminister Hundstorfer dankte den Scheidenden
Veröffentlicht: 04. Juli 2013 14:16 Uhr
Geprägt von teils wehmütiger Abschiedsstimmung beschloss der Nationalrat am Donnerstag zwei wichtige Pflege-Regelungen: Karenz und Teilzeit für pflegende Angehörige werden ermöglicht und der Pflegefonds bis Ende 2016 verlängert. In der Debatte verabschiedete sich "der halbe Sozialausschuss", wie Sozialminister Hundstorfer mit Dank an die Scheidenden feststellte.

Sicher nicht mehr dem nächsten Nationalrat angehören werden die langjährige Vorsitzende des Sozialausschusses, Renate Csörgits (SPÖ), und ihr Stellvertreter Karl Donabauer (ÖVP) sowie die langjährige Obfrau des Familienausschusses Ridi Steibl (ÖVP) und der SPÖ-Sozialpolitiker Franz Riepl. Bei der Wahl am 29. September um den Verbleib im Hohen Haus zittern müssen vom BZÖ Ex-Sozialministerin Ursula Haubner und Ex-Staatssekretär Sigisbert Dolinschek sowie der alt gediente Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger.

Die Gesetze zum Pflegebereich wurden - weitgehend - auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig beschlossen - auch wenn es für die Opposition und GPA-Chef Wolfgang Katzian ein Wermutstropfen war, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Pflegekarenz gibt. Der Verlängerung des Pflegefonds stimmte nur die FPÖ nicht zu - als Ausdruck ihrer dringlichen Forderung nach einem Gesamtkonzept für den Pflegebereich.

Was die Pflegekarenz angeht, ist diese bis zu drei Monate möglich. Für die Job-Unterbrechung ist ein einkommensabhängiges Karenzgeld (in Höhe des Arbeitslosengelds, maximal 1.400 Euro monatlich) vorgesehen. Daneben wird auch die Möglichkeit der Pflegeteilzeit geschaffen, die ebenfalls maximal drei Monate in Anspruch genommen werden kann. Dabei darf die Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden.

Mit den Stimmen von Koalition, Grünen, BZÖ und Team Stronach beschloss der Nationalrat außerdem, dass Bauarbeiter künftig sanfter in die Pension gleiten können. Personen, die kurz vor (Schwerarbeiter-)Pensionsantritt stehen und keine Beschäftigung finden, können ab 2015 ein bis zwei Jahre Überbrückungsgeld in Höhe des Kollektivvertragslohns aus Mitteln der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beziehen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) empfahl der Tourismus-Wirtschaft, sich ein ähnliches Modell wie beim Bau zu überlegen.

(Quelle: salzburg24)

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