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Neue Ermittlungen der Justiz gegen Rathgeber

Veröffentlicht: 30. Juli 2013 15:33 Uhr
Im Salzburger Finanzskandal ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) jetzt nicht nur wegen des Verdachtes der Untreue gegen die entlassene Budgetreferatsleiterin Monika Rathgeber, sondern auch wegen Betrugsverdachts. Rathgeber wird vorgeworfen, sie habe nach Unwetterschäden beim Katastrophenfonds des Bundes höhere Beträge geltend gemacht, als Schäden gemeldet wurden.

Das Land soll deshalb in den Jahren 2008 bis 2011 unrechtmäßig 4,5 Mio. Euro an Bundesmittel bezogen haben. Wofür diese Gelder verwendet wurden, ist derzeit noch unklar. Es werde im Zusammenhang mit dem Katastrophenfonds nur gegen Rathgeber wegen Betrugsverdachtes ermittelt, sagte am Dienstag WKStA-Sprecher Erich Mayer auf Anfrage der APA.

Zu den neuen Vorwürfen befragt, erklärte der Rechtsanwalt von Rathgeber, Herbert Hübel, heute gegenüber der APA: Er sei auf Urlaub gewesen und kenne die Anzeige des Landes noch nicht. Deshalb könne er dazu noch keine Stellungnahme abgeben, sagen könne er aber so viel: "Frau Rathgeber hat sich selbst nicht bereichert, um keinen Cent." Hübel kündigte außerdem an, dass er eine außerordentliche Revision gegen die in zwei Gerichts-Instanzen bestätigte Entlassung Rathgebers einbringen werde.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist nach wie vor mit den Erhebungen gegen Rathgeber, weiters gegen einen Mitarbeiter der Finanzabteilung und gegen den mittlerweile pensionierten Leiter der Finanzabteilung, Eduard Paulus, beschäftigt. Es geht um den Verdacht der Untreue in Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften. Anfang Juli hat die WKStA einen externen Gutachten - er ist Experte für Derivatgeschäfte - bestellt.

Das Land Salzburg ist derzeit noch auf der Suche nach einem neuen Finanzabteilungsleiter. 37 Bewerbungen sind bis zum Fristende in der Vorwoche eingelangt. Die 32 Männer und fünf Frauen sollen aus Salzburg, Wien und München stammen. Dem Finanzabteilungschef wird ein Gehalt von 5.000 Euro brutto bezahlt, eine Überbezahlung ist allerdings bei besonderer Voraussetzung möglich.

(Quelle: salzburg24)

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