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Neue Fluglärm-Verordnung zugunsten Flughafen Salzburg

Die EU-Kommission hätte über das angestrebte Eingriffsrecht versucht, die verschiedenen Lärmschutzregelungen zu vereinheitlichen.
Veröffentlicht: 28. Jänner 2014 14:27 Uhr
Vertreter der EU-Institutionen haben sich am Montagabend auf neue Vorschriften zum Fluglärm geeinigt. Mit der alten Richtlinie, aber auch mit der neuen Verordnung werde es Deutschland laut Delegationsleiter Jörg Leichtfried nicht so einfach haben, „hier einseitig etwas zu machen."
Lilli Zeilinger

Wie der zuständige Berichterstatter, der SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried, am Dienstag mitteilte, ist die EU-Kommission dabei mit ihrem Ziel gescheitert, ein Eingriffsrecht in regional entschiedene Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten.

Lärmschutz sollte vereinheitlicht werden

Leichtfried sagte, die USA hätten massiven Druck auf die Europäer ausgeübt, weil ihre Luftfrachtgesellschaften mit europäischen Nachtflugverboten Probleme hätten. Die EU-Kommission hätte über das angestrebte Eingriffsrecht versucht, die verschiedenen Lärmschutzregelungen zu vereinheitlichen. Dies habe das Europaparlament aber nicht für angebracht gehalten angesichts der Diversität der Regulierungen. "Das Aufhebungsrecht der EU-Kommission ist komplett weg. Das ist ein großer Erfolg", sagte der SPÖ-Europaabgeordnete.

Anrainer bekommen künftig leichter Daten von Flughafen

Neu in der Verordnung enthalten seien nunmehr bestimmte Gesundheitsaspekte sowie Informationsrechte für Anrainer und Bürgerrechtler. Diese würden in Zukunft leichter Daten von Flughäfen und Behörden bekommen, so der SPÖ-Delegationsleiter. Dabei müssten die Informationen leicht und zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Regelungen, die in der Vergangenheit in einem Mediationsverfahren zustande gekommen seien, würden auch in Zukunft nicht angetastet. Lärmschutzmaßnahmen, die derzeit verhandelt würden, würden innerhalb einer Frist von drei Jahren anerkannt. Für andere künftige Mediationslösungen habe die EU-Kommission Informationsrechte, aber kein Recht zur Aufhebung, sagte Leichtfried.

Gesundheitsaspekte müssen berücksichtigt werden

Gesundheitsaspekte müssten künftig bei Lärmfragen berücksichtigt werden, so der Chefverhandler. Es sei außerdem festgehalten worden, dass der Fluglärm eine Rolle in einer EU-Richtlinie der EU-Kommission zu Umweltgesundheit eine Rolle spielen soll. Diese Richtlinie werde vermutlich in zwei Jahren das Licht der Gesetzgebung erblicken, lautete die Prognose von Leichtfried.

„Deutschland wird es nicht so einfach haben"

Angesprochen darauf, ob die neue EU-Verordnung etwas am Konflikt zwischen Österreich und Deutschland um den Flughafen Salzburg ändern wird, sagte der Chefverhandler: "Mit der alten Richtlinie, aber auch mit der neuen Verordnung wird es Deutschland nicht so einfach haben, einseitig etwas zu machen."

Die neue EU-Verordnung soll im Februar offiziell im zuständigen EU-Verkehrsausschuss und im April im Plenum des Europaparlaments gebilligt werden. Sie soll dann nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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