In dem Prozess ist die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe zusammen mit G. und drei weiteren mutmaßlichen Helfern des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) angeklagt. Die Terrorzelle soll aus Ausländerhass zehn Morde und zwei Bombenanschläge sowie zur Finanzierung ihres jahrelangen Lebens im Untergrund eine Reihe bewaffneter Raubüberfälle verübt haben.
Zschäpe ist als Mittäterin angeklagt, obwohl sie keine der Taten selbst verübt haben soll. Diese sollen die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen haben, die sich im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall selbst das Leben genommen haben sollen.
Am Donnerstag sagte ein Beamter des Bundeskriminalamts aus, der G. nach seiner Festnahme Ende 2011 zu einem Vorort-Termin nach Zwickau begleitet hatte. Dem Beamten zufolge schilderte G. damals in einer Vernehmung während dieses Termins, wie er dem Trio im Auftrag des mitangeklagten Ralf Wohlleben eine Waffe überbrachte.
Auf Nachfrage von Richter Manfred Götzl im Anschluss an die Vernehmung des Beamten verweigerte G. erneut weitere Angaben zu seiner Hilfe für den NSU. Er hatte in seinen Vernehmungen durch die Polizei zwar umfassend ausgesagt, vor Gericht aber nur eine eng begrenzte Erklärung verlesen. Für eine Strafmilderung könnte diese zu wenig sein. Allerdings schließen die Verteidiger von G. nicht aus, dass dieser weitere Angaben machen wird.
(Quelle: salzburg24)