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ÖH: Gebühr für Aufnahmeprüfung verfassungswidrig

Kraushofer: Rechtliche Grundlage fehlt
Veröffentlicht: 13. September 2013 12:26 Uhr
Die ÖH hält Anmeldegebühren für Aufnahmeverfahren an den Universitäten "mit hoher Wahrscheinlichkeit für verfassungswidrig". "Eine Vorabbeurteilung dieser Idee hat große Zweifel an der Verfassungskonformität hervorgebracht. Wie schon bei den kürzlich vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen autonomen Studiengebühren fehlt auch hier jegliche rechtliche Grundlage", so ÖH-Vorsitzender Kraushofer.

Zuletzt hat die Uni Wien angekündigt, aufgrund des Fernbleibens zahlreicher angemeldeter Studenten die Einführung von Gebühren für ihre Aufnahmeverfahren zu überlegen. An den Medizin-Unis gibt es eine solche bereits.

Die ÖH will nun gemeinsam mit den Universitätsvertretungen rechtliche Schritte dagegen prüfen. "Unserer Rechtsauffassung nach fallen Gebühren für einen Aufnahmetest in die selbe Kategorie wie Studiengebühren", so Kraushofer. Die autonome - also ohne gesetzliche Grundlage erfolgte - Einhebung von Studiengebühren durch die Unis war zuletzt vom VfGH als verfassungswidrig eingestuft worden. Die ÖH schließt daher einen neuerlichen Gang zum Höchstgericht nicht aus.

(Quelle: salzburg24)

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