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Wissenschaftsrat für Studiengebühren-Neuregelung

Gremium spricht sich für Gebühren aus
Veröffentlicht: 04. September 2013 17:23 Uhr
Der Wissenschaftsrat spricht sich für eine neue gesetzliche Regelung zur Einhebung von Studiengebühren aus. Die Höhe der Gebühren solle dabei künftig von den Unis selbst bestimmt werden, hieß es in einer Aussendung am Mittwoch.

"Der Eiertanz um erhobene und nicht erhobene Studiengebühren, um Funding und Refunding zeigt nur eins: die Überfälligkeit einer gesetzlichen Regelung im Dauerstreit um die Erhebung von Studiengebühren", betont das zur Beratung von Wissenschaftsminister und Nationalrat eingerichtete Gremium. Die Einhebung von Studiengebühren entspreche internationalen Gegebenheiten der Universitätenfinanzierung, mildere die "chronische Unterfinanzierung der österreichischen Universitäten" und solle von einem Stipendienwesen begleitet werden, das soziale Ungleichheiten bei der Aufnahme eines Studiums auffängt.

Die aktuelle Studiengebührenregelung sieht vor, dass nur zwei Gruppen von Studenten Gebühren bezahlen müssen: Inländische bzw. EU-Studenten, die die vorgeschriebene Mindeststudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben, bezahlen pro Semester 363,36 Euro. Ausgenommen sind trotz Überschreitung berufstätige Studenten, Studienbeihilfebezieher, Behinderte sowie (für den Zeitraum der entsprechenden Verhinderung) Kranke und Schwangere, Studenten auf Auslandssemestern sowie Studenten mit Kinderbetreuungspflichten. Die zweite betroffene Gruppe sind Studenten aus Nicht-EU-Staaten - sie bezahlen pro Semester 726,72 Euro. Ausnahmen gibt es hier vor allem für Studenten aus Entwicklungsländern.

Der Verfassungsgerichtshof hat zuletzt eine autonome Einhebung von Studiengebühren allein durch die Unis für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund der besonderen Verantwortung des Staats für die Finanzierung öffentlicher Unis bedürfe es einer gesetzlichen Regelung.

(Quelle: salzburg24)

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