Die vier Parteien - nach anfänglicher Skepsis ist laut "Ö1"-Bericht vom Montag auch das Team Stronach dabei - wollen mit ihrem kürzlich vorgestellten gemeinsamen Kompromissvorschlag Druck machen für eine Demokratiereform. Der Legislativdienst im Parlament wurde daher beauftragt, ihre Vorstellungen in einen Gesetzesvorschlag zu gießen. Zuvor sollte jedoch ein Fragenkatalog beantwortet werden, dies hat die Opposition nun erledigt und übergeben, bestätigte FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan gegenüber der APA.
Ein Volksbegehren sei dann erfolgreich, wenn es mindestens 100.000 Unterstützungen erhält. Wird das Volksbegehren von vier Prozent der Wahlberechtigten der letzten Nationalratswahl (rund 250.000 Personen) unterstützt, dann ist darüber bei Nichtumsetzung eine Volksbefragung durchzuführen. Zur "Nichtumsetzung" heißt es im der APA vorliegenden Antwortenkatalog: "Jede Textabweichung ist eine Nichtumsetzung."
Die ÖVP hat indessen am Montag einen eigenen Gesetzesentwurf im Rahmen der Demokratiereform angekündigt - dieser soll spätestens mit Fertigstellung des Oppositionsentwurfs vorliegen. Inhaltlich gehe es dabei wie bei der Opposition um eine verpflichtende Volksbefragung ab einer bestimmten Anzahl von Volksbegehren-Unterstützern, erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl gegenüber der APA. Die ÖVP halte aber auch am gemeinsamen Regierungsentwurf für das Demokratiepaket fest, es enthalte ja "gute" Punkte. Den nun angekündigten Entwurf werde man auch der SPÖ übermitteln.
(Quelle: salzburg24)