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Panne bei Stimmenauszählung: SPÖ ficht Wahl in Neumarkt an

Die SPÖ ficht die Wahl in der Salzburger Gemeinde Neumarkt am Wallersee an.
Veröffentlicht: 28. April 2014 13:21 Uhr
Die SPÖ Neumarkt am Wallersee hat in der Flachgauer Gemeinde die Bürgermeister-Stichwahl am 23. März angefochten.
Susanne Brün

Offenbar soll es bei der Auszählung der Stimmen zu einer Panne gekommen sein. Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs bestätigte am Montag auf APA-Anfrage das Einlagen eines Einspruchs. Die Stichwahl war mit einem Vorsprungs von nur 17 Stimmen zugunsten der ÖVP entschieden worden.

Anonymes Schreiben erhalten

Der Salzburger SPÖ-Landesgeschäftsführer Felix Müller bestätigte am Montag der APA, dass man am Wochenende vor Ostern ein anonymes Schreiben erhalten habe. Darin sei glaubwürdig von einem Irrtum bei der Wahlauszählung berichtet worden. "Die Stimmen wurden in Zehnerpakete gebündelt und den Kandidaten zugeordnet, dabei dürfte ein Paket fälschlicherweise dem ÖVP- und nicht dem SPÖ-Kandidaten zugewiesen worden sein."

Bürgermeistersessel könnte wandern

Sollte sich der Fehler bewahrheiten - minus zehn Stimmen für den einen und plus zehn Stimmen für den anderen Kandidaten - würde der Bürgermeistersessel von der ÖVP zur SPÖ wandern. Bei der Stichwahl hatte der erstmals kandidierende Adolf Josef Rieger mit einem Vorsprung von gerade einmal 17 Stimmen (oder 0,6 Prozentpunkten) für die Volkspartei den Bürgermeister-Sessel (50,3 Prozent) erobert. „Wir haben gegenüber den Wählern eine Verpflichtung, darum gehen wir diesem Hinweis nach und wollen das Ergebnis vom Verfassungsgerichtshof überprüft haben. Nicht mehr und nicht weniger,“ so Vizebürgermeister Jan Schierl (SPÖ) im Gespräch mit SALZBURG24.

Wahlakt in Neumarkt wurde versiegelt

Die Gemeindewahlbehörde hat nach Bekanntwerden des möglichen Fehlers den Wahlakt sofort versiegeln lassen, um zu garantieren, dass die Stimmzettel unangetastet bleiben. Ob und wie lange Bürgermeister Rieger um sein Amt zittern muss, ist unklar. "Wir leiten ein Vorverfahren ein. Die Wahlbehörde hat jetzt Gelegenheit zu einer Stellungnahme", sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. "Im Schnitt beträgt die Verfahrensdauer acht Monate." (APA)

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(Quelle: salzburg24)

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