Der Bestechungsvorwurf richte sich "gegen diejenigen Verantwortlichen von Unternehmen, die Zahlungen geleistet haben, um diese Daten zu erhalten", so Mayer im Ö1-"Mittagsjournal".
Die entscheidende Frage dabei ist, ob man Ärzte als Amtsträger einstufen kann. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht nach Angaben Mayers davon aus, dass jedenfalls "diejenigen Ärzte, die bei öffentlichen Spitälern angestellt sind, als Amtsträger gelten, zumindest seit dem 1.1.2013."
Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung wird nun von der Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Im Falle von Bestechlichkeit beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahre Haft, wenn der angenommene Vorteil weniger als 3.000 Euro beträgt. Nach bisherigen Informationen sollen mindestens 350 Ärzte, 120 Spitäler und 200 Apotheken Informationen über Medikamenten-Verschreibungen an ein Marktforschungsunternehmen geliefert haben.
(Quelle: salzburg24)