Die Verfassungsrichter hatten bereits im April mehrere Sparvorhaben der Regierung gekippt. Dadurch war im Haushalt eine Deckungslücke von 1,3 Milliarden Euro entstanden, die die Regierung durch andere Einsparungen schließen musste. Portugal hatte 2011 von der "Troika" aus EU, EZB und IWF ein 78-Milliarden-Euro-Hilfspaket erhalten. Im Gegenzug musste das ärmste Land in Westeuropa sich bei den Geldgebern zu einer drastischen Sparpolitik verpflichten, um das Haushaltsdefizit abzubauen und die Staatsfinanzen zu sanieren.
Gerichtspräsident Joaquim Sousa Ribeiro betonte, die Verfassungsrichter hätten sich nicht grundsätzlich gegen eine Entlassung von Staatsbediensteten ausgesprochen. Die Entscheidung bedeute vielmehr, dass das von der Regierung gewählte Mittel nicht zulässig sei. Das Gesetzesvorhaben sei nicht klar formuliert und lasse die Motive der Regierung im Unklaren.
Coelho brachte daraufhin ein zweites Hilfspaket der Europartner ins Gespräch. Falls es nicht gelinge, in den kommenden Monaten eine nachhaltige Senkung der Staatsausgaben zu beschließen, könnte "ein zweites Hilfsprogramm" zur Abwendung der Pleite notwendig werden, so Coelho.
(Quelle: salzburg24)