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PRISM-Affäre: Anzeige gegen Facebook, Apple & Co

Potenzielle Zusammenarbeit der Web-Dienstleister mit dem US-Geheimdienst NSA entfacht Proteste.
Veröffentlicht: 26. Juni 2013 16:07 Uhr
Die Studenteninitiative "europe-v-facebook.org" und Nutzer von Facebook, Apple, Microsoft, Skype und Yahoo haben gegen die Online-Unternehmen am Mittwoch zahlreiche Anzeigen nach EU-Datenschutzrecht eingereicht. Die im Zuge der PRISM-Affäre aufgeflogene mögliche Zusammenarbeit der Web-Dienstleister mit dem US-Geheimdienst NSA hat die User aufgebracht.

Beschwerden in Irland (gegen Facebook und Apple), Luxemburg (gegen Skype und Microsoft) sowie Deutschland (gegen Yahoo) richten sich gegen den Transfer von Nutzerdaten der europäischen Tochterunternehmen in die USA.

Umgehung von europäischen Datenschutzbestimmungen

Der PRISM-Skandal spiele sich zwar in den USA ab, die betroffenen Unternehmen wickelten ihre Geschäfte aus Steuergründen aber meist über Tochterunternehmen in der EU ab. Diese Unternehmen fielen daher voll unter den europäischen Datenschutz, obwohl die Nutzerdaten meist vom amerikanischen Mutterkonzern verarbeitet würden, so die rechtliche Begründung. "Die US-Unternehmen haben, um Steuern zu sparen relativ verzweigte Firmenkonstrukte und nutzen die unterschiedlichen Gesetze aus. Die Steuertrickserei bringt die Unternehmen aber auch in die Zwickmühle zwischen amerikanischem und europäischem Recht", so der Österreicher und "Europe-v-Facebook"-Sprecher Max Schrems.

PRISM "wegen rechtlicher Konstruktion illegal"

"Mehrere Journalisten haben uns die letzten Wochen gefragt, ob PRISM aus europäischer Sicht legal ist. Wir haben uns das jetzt genauer angesehen. Das Resultat war - auch nach Rücksprache mit Experten - dass es wegen der rechtlichen Konstruktion der Unternehmen illegal ist." Wenn ein europäisches Tochterunternehmen die Nutzerdaten zum amerikanischen Mutterunternehmen schickt, liege demnach ein Export von Daten vor. Nach EU-Recht sei ein solcher "Export von Daten ins EU-Ausland" aber nur erlaubt, wenn vom europäischen Unternehmen im Zielland, also zum Beispiel den USA, ein "angemessenes Schutzniveau" für das Grundrecht auf Datenschutz garantiert werden kann. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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