Die Seiersberg-Eigentümer werfen der Holdag Beteiligungsgesellschaft und der Spar Holding AG vor, dass sie gegen die Bilanzierungsvorschriften verstoßen hätten. Spar hat bereits eine Gegenklage angekündigt.
Verstoß gegen Pflicht zur Offenlegung
Die Klage der Shoppingcity Seiersberg GmbH wurde am 13. Februar eingebracht. Darin heißt es: Die Konzernunternehmen von Spar würden bei der Veröffentlichung der Bilanzdaten "bewusst" die Offenlegungspflicht missachten, um "ihre tatsächliche schlechte wirtschaftliche Lage sowohl ihren Kunden als auch ihren Lieferanten zu verschleiern". In den Konzernabschluss seien das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen einzubeziehen. Die Holdag wie auch die Spar Holding hätten ihre Bilanzen innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag vorlegen müssen. Der Kläger ortete einen Verstoß gegen die Pflicht zur Offenlegung des Konzernabschlusses gemäß Paragraf 277 des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Die Gerichtsverhandlung wird Richterin Heidi Premstaller-Grundner leiten, wie der Sprecher und Vizepräsident des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz, am Donnerstag auf Anfrage der APA erklärte. Der angemeldete Streitwert beträgt 68.000 Euro.
Spar mit Gegenklage
Spar hat bereits eine Gegenklage angekündigt, und zwar wegen "massiver Ruf- und Kreditschädigung“. "Die Klage ist in Prüfung, sie wurde noch nicht eingebracht", sagte Konzernsprecherin Nicole Berkmann heute zur APA.
Der Handelsriese wertet den Schritt des Konkurrenten als „Retourkutsche“ für vormalige juristische Auseinandersetzungen. Spar habe das beste Konzernergebnis der Firmengeschichte vorzuweisen, wurde betont. Der Vorwurf, Spar verschleiere eine schlechte wirtschaftliche Lage, sei schon allein durch die aktuellen Bilanzzahlen widerlegt.
APA
(Quelle: salzburg24)