Der Rechnungshof hat am Dienstag seinen Bericht über den Salzburger Festspielfonds veröffentlicht. Nachfolgend Auszüge daraus im Wortlaut.
Lilli Zeilinger
Aus der Kurzfassung: "Die Salzburger Festspiele stellten einen bedeutenden kulturellen und wirtschaftlichen Faktor für Österreich dar. Dies kam unter anderem auch dadurch zum Ausdruck, dass der Salzburger Festspielfonds einen Gebarungsumfang von rd. 50 Mill. EUR (2009/2010) auswies. Der Salzburger Festspielfonds verfügte jedoch über kein Rechnungswesen, das dieser finanziellen Bedeutung entsprach. Die Rechnungsabschlüsse des Salzburger Festspielfonds vermittelten nämlich kein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage. So fehlten Personalrückstellungen gänzlich, das Anlagevermögen war unrichtig bewertet und in zwei Rechnungsabschlüssen waren öffentliche Mittel nicht vollständig ausgewiesen." "Das Rechnungswesen des Salzburger Festspielfonds entsprach nicht einmal dem eines Vereins, der gemäß Vereinsgesetz 2002 verpflichtet ist, an Stelle der Einnahmen-Ausgabenrechnung einen Jahresabschluss aufzustellen und dabei die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs sinngemäß anzuwenden, wenn die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren jeweils höher als eine Mill. EUR waren. Außerdem hat jeder Verein, dessen gewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren jeweils höher als drei Mill. EUR waren, einen erweiterten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) aufzustellen und überdies für die Abschlussprüfung durch einen unabhängigen und unbefangenen Abschlussprüfer zu sorgen." "Der Salzburger Festspielfonds deckte in den Spielzeiten 2004/2005 bis 2009/2010 zwischen 71 und 78 Prozent seiner Aufwendungen überwiegend durch Kartenerträge, Spenden und Sponsoring ab." "Das Salzburger Festspielfondsgesetz sah keine strukturelle Trennung der Aufsichtstätigkeit des Kuratoriums und der operativen Tätigkeit des Direktoriums vor. Die Landeshauptfrau von Salzburg vertrat von 2004 bis 2007 in einem Verwaltungsverfahren sowohl den Salzburger Festspielfonds als Beschwerdeführer als auch sich selbst als belangte Behörde. Im Salzburger Festspielfondsgesetz bestanden Regelungsdefizite bei den Sorgfaltspflichten und den Haftungen der Organe, dem Rechnungswesen und dem Internen Kontrollsystem." "Das Direktorium berücksichtigte beim Abschluss von Werk- und Dienstverträgen und bei Vereinbarungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgingen, weitgehend nicht die im Salzburger Festspielfondsgesetz vorgesehene Genehmigung des Kuratoriums. Das Direktorium erfüllte nicht alle in den Anstellungsverträgen vorgesehenen Aufgaben." "Die Tätigkeit von Mitgliedern des Kuratoriums, des Direktoriums und von Beschäftigten des Salzburger Festspielfonds in den Organen des Salzburger Festspielhäuser Erhaltungs- und Nutzungsvereins und in der Haus für Mozart - Kleines Festspielhaus Umbau- und Verwaltungs-GmbH war unvereinbar und führte zu Interessenkollisionen. Die Verrechnung der Tätigkeit von Beschäftigten des Salzburger Festspielfonds für den Salzburger Festspielhäuser Erhaltungs- und Nutzungsverein war aufwändig." "Der Salzburger Festspielfonds verrechnete nicht alle Aufwendungen für seine Leistungen für die Osterfestspiel Gesellschaft m.b.H. Salzburg an diese weiter." Aus den 99 Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen des Rechnungshofes: "(1) Für die Salzburger Festspiele wäre eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die geeignet ist, ein Kulturunternehmen mit einem Gebarungsumfang von rd. 50 Mill. EUR für den laufenden Betrieb (2009/2010) zu führen." "(2) Die Konstruktion der Salzburger Festspiele wäre so zu gestalten, dass Unvereinbarkeitsrisiken vermieden und Organe mit klaren Befugnissen im Sinn des Österreichischen Corporate Governance Kodex und der OECD-Leitsätze ausgestattet werden, auf Behördeneigenschaften Bedacht genommen und ausschließlich das Direktorium als kollegiales Leitungsorgan als Vertretung der Salzburger Festspiele nach außen vorgesehen wird." "(11) In Hinblick auf die öffentliche Rechenschaftspflicht und die dadurch geforderte Transparenz wären ein Rechnungswesen im Sinn der Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuchs sowie ein Internes Kontrollsystem einzurichten." "(24) Die Abgabe von unentgeltlichen Karten wäre möglichst restriktiv zu handhaben." "(35) Die Dienstverträge mit Mitgliedern des Direktoriums wären so anzupassen, dass daraus kein Risiko für Interessenkollisionen entstehen kann." "(45) Der Voranschlag - auch für die Pfingstfestspiele - wäre künftig realistischer zu erstellen sowie die Beträge durch entsprechende Berechnungsgrundlagen zu untermauern und zu dokumentieren." "(46) Der Auftrag des Kuratoriums, die Pfingstfestspiele kostendeckend zu führen und keine Zuwendungen der Abgangsträger dafür zu verwenden, wäre zu erfüllen." "(58) Es wäre ein aussagefähiges Rechnungswesen aufzubauen." "(59) Der Rechnungsabschluss wäre so zu erstellen, dass er ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage vermittelt und die Organe die finanzielle Situation umfassend beurteilen können." "(60) Alle finanziellen Zuwendungen wären im jeweiligen Rechnungsabschluss auszuweisen." "(79) Von denselben Personen wären nicht gleichzeitig Funktionen beim Salzburger Festspielfonds sowie bei Beteiligungen und Geschäftspartnern des Salzburger Festspielfonds auszuüben, um Interessenkollisionen auszuschließen." "(80) Bei der Prüfung von Jahresabschlüssen wären Unvereinbarkeiten auszuschließen." "(81) Bei der Gestaltung von Arbeitsbeziehungen wären das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht zu beachten." "(94) Bei Kooperationen mit der Osterfestspiel Gesellschaft m.b.H. wäre darauf zu achten, dass alle dem Salzburger Festspielfonds entstandenen Aufwendungen für Leistungen, die er an die Osterfestspiel Gesellschaft m.b.H. erbrachte, insbesondere Personalaufwendungen und erforderlichenfalls entgangene Zinsen, zeitnahe ersetzt werden." "(97) Die für Leistungen an die Osterfestspiel Gesellschaft m.b.H. entstandenen Aufwendungen wären dieser zur Gänze zu verrechnen." "(98) Von der Osterfestspiel Gesellschaft m.b.H. erhaltene Abrechnungen wären zu überprüfen." (APA)