Der Volksentscheid wird bei einer Mehrheit der "Dafür"-Stimmen sofort gültig. Die Regierungsmehrheit wollte das zunächst verhindern und nach dem Referendum noch einmal im Parlament über die Frage abstimmen. Doch das Verfassungsgericht warnte die Regierung: Die Juristen hielten fest, dass das Referendumsgesetz eine direkte Änderung vorsieht. Bei einer Ablehnung bleibt die Verfassung unverändert.
Die Volksabstimmung wird auf Initiative der kirchennahen Organisation "Im Namen der Familie" abgehalten, die im Frühjahr mehr als 750.000 Unterschriften für das Referendum gesammelt hatte. Die Mitte-Links-Regierung hatte die Referendumsfrage als Diskriminierung von Minderheiten bezeichnet, gleichzeitig unternahm sie aber keinen Versuch, das Verfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die Referendumsfrage verfassungswidrig sei.
Auch das Parlament lehnte am Freitag einen entsprechenden Antrag ab. Kommentatoren vermuteten, dass die Regierung eine erneute Niederlage vor den Verfassungsjuristen vermeiden wollte.
(Quelle: salzburg24)