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Regierung fixierte Thienel als VwGH-Präsidenten

Veröffentlicht: 25. Juli 2013 15:38 Uhr
Die Regierung hat im Sommerministerrat eine weitere wegweisende Justiz-Entscheidung getroffen, die im Wirbel um die Richterbestellungen für das Bundesverwaltungsgericht untergegangen ist. Rudolf Thienel (52), bisher Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) wird ab 1. Jänner 2014 dessen Präsident als Nachfolger von Clemens Jabloner. Thienels Vize soll Anna Sporrer (51) werden.

Sporrer ist derzeit noch hochrangige Juristin im Bundeskanzleramt. Sie wird der SPÖ zugeordnet, unter anderem war sie in den 90er-Jahren rund eineinhalb Jahre lang im Ministerbüro der damaligen Frauenministerin Helga Konrad tätig. Thienel gilt als ÖVP-nahe, so war er etwa 2004/2005 Fraktionsexperte der ÖVP in den Beratungen des Österreich-Konvents.

"Die politische Überzeugung hat mit dem Amt nichts zu tun", hielt Thienel bezüglich möglicher Proporzkritik fest. "Ich gehe davon aus, dass ich aufgrund meiner Expertise und Fachkompetenz für diese Position vorgeschlagen wurde", sagte er im APA-Gespräch. Er kann auf eine langjährige Universitäts-Karriere und rund sechs Jahre als Vizepräsident des VwGH verweisen. Eine politische Überzeugung zu haben, sei ein Grundrecht, das auch für Beamte gelte.

Auch im Bundeskanzleramt hält man von Proporzkritik nichts. Dass die Entscheidung ein halbes Jahr vor Jabloners Abschied fällt, sei unter anderem dessen eigener Wunsch gewesen, hieß es am Ballhausplatz gegenüber der APA. Jabloner sei es ein Anliegen gewesen, dass der neue Vorsitz eng in die Vorbereitungen für die Etablierung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit eingebunden ist. Und was die Personalentscheidungen konkret betreffe, so sei das Ausschreibungsverfahren völlig korrekt abgelaufen und seien die fachlichen bzw. juristischen Kompetenzen der beiden wohl unumstritten.

Die Entscheidung für Thienel und Sporrer muss noch von Bundespräsident Fischer unterzeichnet werden. Das kann allerdings noch einige Zeit dauern. Wie Fischers Sprecherin der APA sagte, treffe der Bundespräsident solche Entscheidungen grundsätzlich nicht mit so langer Vorlaufzeit, sondern einer Frist von maximal drei Monaten. Dass sich die neue Spitze schon jetzt mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit befasst, stehe dem ja nicht entgegen.

(Quelle: salzburg24)

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