Künftig liegt dann eine Schulpflichtverletzung vor, wenn ein Schüler fünf Tage bzw. 30 Stunden pro Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt fehlt. Der fünfteilige Stufenplan sieht in diesem Fall zunächst ein verpflichtendes Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer vor, bei dem weitere Schritte zur Verbesserung der Situation vereinbart werden.
Nutzt dies nichts, werden Schulleitung und schulinterne Berater (Schulpsychologen etc.) bzw. in weiterer Folge die Schulaufsicht hinzugezogen. Auf Stufe vier wird bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Jugendhilfe eingeschaltet - bleibt all das ohne Ergebnisse, drohen Verwaltungsstrafen bis 440 Euro. Gelten soll die Regelung schon ab dem kommenden Schuljahr.
Ebenfalls verabschiedet, und zwar einstimmig, wurde eine neue Ausnahmeregelung, mit der Jugendliche weiterhin die Polytechnische Schule besuchen können, auch wenn sie die neun Jahre Schulpflicht schon hinter sich gebracht haben.
(Quelle: salzburg24)