Aus seiner Sicht sei die von der BWB verwendete Software unbedenklich, sagte der gerichtlich beeidete Software-Sachverständige aus Linz.
osTriage nur ein Suchprogramm
"osTriage ist nicht geeignet als Spionageprogramm. Es ist kein Trojaner und kein Virus, sondern ein sehr ausgefeiltes und sehr mächtiges Suchprogramm", sagte Sailer zur APA. Er sei in die Hausdurchsuchung nicht involviert gewesen, seinen Informationen zufolge ziehe er aber folgenden Schluss: "Die Hausdurchsuchung ist vollkommen korrekt abgelaufen", erklärte der Experte.
Das FBI habe das Suchprogramm offensichtlich entwickelt, die Software finde in Behördenkreisen offenbar Verwendung, sagte Sailer. Die Software diene der zielorientierten Verwendung und sei für Behörden auch kostengünstiger zu erwerben als in der Öffentlichkeit, wo dafür 30.000 Euro bis 100.000 Euro verlangt werde. osTriage verfüge über keine Schreibrechte. Die Software werde nicht installiert, man könne damit nur Lesen, erläuterte der Sachverständige.
Kein Spionageprogramm bei Spar verwendet
Dieses Programm könne etwa Festplatten, Profile, und User-Accounts und die zuletzt gesuchten Seiten vom Browser finden und die History auslesen. Wesentliche Komponenten für ein Spionageprogramm fehlten jedoch, erklärte der Datenforensiker. "Die Haupterkennung eines Spionageprogramms ist, dass ich es 'remote' bedienen kann." Das sei aber bei osTriage nicht der Fall.
Dass beim Ablesen der Daten aus einem Computer Schäden verursacht werden, könne zwar nicht ausgeschlossen werden, sagte Sailer. Bei der verwendeten Software sei aber ein erheblicher Prozentsatz gegeben, dass keine Schädigungen eintreten können. Bei derartigen Operationen könne man eine Schädigung allerdings nie ausschließen.
Hausdurchsuchungen in Sparfilialen
Das Oberlandesgericht Wien hatte als Kartellgericht die Hausdurchsuchungsbefehle gegen Sparfilialen ausgestellt. "Im Hausdurchsuchungsbefehl wird jedenfalls ausdrücklich festgehalten, dass elektronische Kopien sichergestellt werden sollen", sagte Gerichtssprecher Reinhard Hinger zu Ö1. Man wisse nichts von Spionagesoftware durch die Ermittler. "Über die Methode, wie elektronische Daten gesucht und sichergestellt werden, gibt weder das Gesetz eine Vorgabe noch enthält der Hausdurchsuchungsbefehl dazu nähere Anordnungen", erklärte Hinger. "Wie kopiert und gesucht wird, dazu gibt es keine inhaltlichen Vorgaben", sagte er zur APA. Die Hausdurchsuchung sei durch eine gerichtliche Entscheidung gedeckt gewesen. (APA)
(Quelle: salzburg24)