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Spar-Konzern ortet Einsatz eines Passwort-Crackers

Veröffentlicht: 20. September 2013 17:17 Uhr
Der Spar-Konzern hat am Freitagnachmittag seine Vorwürfe gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung vom 19. August präzisiert. Die BWB habe nachweislich unter anderem einen Passwort-Cracker eingesetzt, der User- und Systempasswörter knacken könne.

"Der geheime Einsatz eines solchen Crackers kann nur darauf gerichtet sein, unerlaubt und heimlich tiefer in das gesamte IT-System von Spar einzudringen und darüber hinaus sämtliche persönliche Passwörter des Mitarbeiters zu knacken. So etwas ist jedenfalls verboten und krass rechtswidrig", hieß es in einer Aussendung des Unternehmens.

Spionagesoftware funktionierte nicht

Die angebliche "Spionagesoftware" habe aber nicht funktioniert, wie die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer morgigen Ausgabe berichtet. Seitens der BWB und des Bundeskriminalamtes (BKA) sei erklärt worden, dass die Festplatten nicht kopiert werden konnten. Dazu eine Sprecherin des BKA zur APA: "Es wurde osTriage eingesetzt, um Daten zu analysieren und lokalisieren. Das Programm hat aber nicht reagiert, man hat es entfernt." Das BKA habe in der Causa allerdings nur Assistenzdienst geleistet.

"Passwort-Cracker" bei Spar

Zum Thema "Passwort-Cracker": Der Einsatz eines Crackers sei forensisch sichergestellt und durch einen gerichtlich beeideten IT-Sachverständigen mit Schwerpunkt Cybercrime bestätigt, erläuterte eine Sprecherin von Spar. Das Knacken von persönlichen Passwörtern des Mitarbeiters (Onlinebanking-Zugang, Facebook-Passwort, private E-Mail-Accounts, ebay-Passwörter, etc.) sei "niemals von diesem Hausdurchsuchungsbefehl gedeckt" gewesen. "Darüber hinaus ist diese Vorgehensweise hochunanständig und eines Rechtsstaats unwürdig. Selbst der gerichtlich beeidete Sachverständige weiß nicht, welche zusätzlichen Anwendungen der illegalen FBI-Spionagesoftware sonst noch bei uns ausgeführt wurden."

Spar ortet illegale FBI-Software

Eine Ermächtigung zum Kopieren beinhalte keinen Freibrief zur illegalen Spionage, lautete die Kritik des Konzern. "Das Kopieren elektronischer Daten – so wie es vom Hausdurchsuchungsbefehl gedeckt war – heißt ganz einfach, Daten von Speichermedium A auf Speichermedium B zu ziehen. Die BWB hat jedoch ein illegales elektronisches Einbruchs- und Spionagewerkzeug eingesetzt, das zudem gar nicht nötig war. Die Spionagesoftware liest unter anderem Passwörter aus, vergleicht Bilder und Videos mit einer Datenbank aus den USA etc. Diese Funktionalität und der heimliche Einsatz sind der ganz große Unterschied zu Standard-Forensik-Softwaretools, gegen deren offenen Einsatz sich Spar überhaupt nicht ausspricht."

Bei der Hausdurchsuchung in Maria Saal sei nicht ein „ganz normaler USB-Stick mit Standard-Software" eingesetzt worden, wie die BWB erklärt habe, so das Unternehmen. "Spar hat immer mit der Behörde kooperiert, pocht allerdings auf die Einhaltung der Gesetze. Spar stellt sich nicht gegen das Kopieren von Daten, sondern strikt gegen den Einsatz der illegalen FBI-Spionagesoftware."

Mehrere Beschwerden gegen Durchsuchung

Spar brachte vor zwei Wochen zwei Rekurse an den Obersten Gerichtshof wegen der Hausdurchsuchungsbefehle ein. Bereits vor mehr als zwei Wochen wandte sich der Konzern mit einer Beschwerde an die Datenschutzkommission wegen der Verwendung der "FBI-Spionagesoftware". Neben einer Schadensersatzklage gegen die Republik nach dem Amtshaftungsgesetz werden bezüglich der Hausdurchsuchungen in Salzburg und Kärnten noch zwei Beschwerden an die unabhängigen Verwaltungssenate in diesen beiden Bundesländern vorbereitet. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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