Veröffentlicht: 11. Juli 2014 11:24 Uhr
Die Brauerei Stiegl mit Sitz in Salzburg hat in den Jahren 2006 bis 2012 die Endverkaufspreise mit dem Lebensmitteleinzelhandel abgesprochen und wurde nun am 21. Mai 2014 vom Kartellgericht zu einer Geldbuße von 196.857 Euro verurteilt.
Das teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag mit. Strafmindernd wirkte sich laut BWB "die frühzeitige umfangreiche Kooperation der Stiegl" aus. Die Brauerei habe u.a. zwei freiwillige Nachschauen zugelassen, berichtet die APA am Freitagmittag.
(Quelle: salzburg24)