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Preisabsprachen bei Spar? - Genügend Beweismittel für Bußgeldanträge

Derzeit hat die BWB erst die Hälfte der bei Spar sichergestellten Papier-Unterlagen gesichtet, weil der Rest der ausgedruckten Unterlagen und alle digitalen Dokumente auf Antrag von Spar versiegelt wurden.
Veröffentlicht: 14. Oktober 2013 13:09 Uhr
Die Wettbewerbshüter der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sind bei den Hausdurchsuchungen im Jänner und August beim Lebensmittelhändler Spar wegen vermuteter Preisabsprachen mit Lieferanten offenbar fündig geworden.
Lilli Zeilinger

"Wir haben genügend Beweismittel für substanzielle Geldbußanträge", sagte der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner, am Montag vor Journalisten in Wien. In absehbarer Zeit würden drei bis vier Bußgeldanträge gegen Spar beim Kartellgericht eingebracht.

Womöglich kommt Kronzeuge ins Spiel

Derzeit hat die BWB erst die Hälfte der bei Spar sichergestellten Papier-Unterlagen gesichtet, weil der Rest der ausgedruckten Unterlagen und alle digitalen Dokumente auf Antrag von Spar versiegelt wurden. Die Wettbewerbshüter warten nun auf eine Entscheidung des Kartellgerichts zur Rechtmäßigkeit der Versiegelung. Ob es bei den Ermittlungen gegen Spar einen Kronzeugen gebe, wollte der BWB-Chef "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht sagen.

Satte Strafen für Großkonzerne

Bei den seit zwei Jahren laufenden Ermittlungen der Wettbewerbshüter im Lebensmitteleinzelhandel und in der Nahrungsmittelbranche musste bisher Rewe (u.a. Billa, Merkur, Adeg, Penny) eine Strafe von 20,8 Mio. Euro zahlen, Berglandmilch (Schärdinger, Tirol Milch) rund 1,1 Mio. Euro, die Brau-Union, Ottakringer, Stiegl auch 1,1 Mio. Euro, Emmi rund 240.000 Euro und die Vorarlberger Mühlen- und Mischfutterwerke 58.500 Euro.

Die BWB hat wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen dutzende Hausdurchsuchungen bei Lieferanten durchgeführt, darunter NÖM, Kärntner Milch, Vorarlberg Milch und Hirter Bier. Laut Thanner sind derzeit 15 Verfahren gegen Lebensmittelhändler und Nahrungsmittelproduzenten anhängig.

BWB kämpft gegen Kartellbildung

Bei einer Kartellbildung müssten die Konsumenten 16 Prozent bis 27 Prozent höhere Preise zahlen, zitierte der BWB-Chef eine OECD-Studie. "Der volkswirtschaftliche Schaden ist enorm." Thanner plädiert dafür, einen Teil der Bußgelder für den Konsumentenschutz zweckzuwidmen. Derzeit fließt das Geld in das allgemeine Budget der Finanzministerin. Den konkreten finanziellen Schaden für die einzelnen Konsumenten festzustellen sei sehr schwierig und damit auch Schadenersatzforderungen der Verbraucher.

Um Verfahren künftig auch nebeneinanderführen zu können, wünscht sich Thanner mehr Mitarbeiter. Derzeit hat die Bundeswettbewerbsbehörde rund 20 sogenannte "Case-Händler", die sich mit Ermittlungen beschäftigen. Um schlagkräftiger agieren zu können, sollten die Wettbewerbsagenden der E-Control, RTR und Schienen-Control zur BWB wandern, wünscht sich Thanner. (APA)

Links zu diesem Artikel:

  • Spar reicht Beschwerde ein
  • Hausdurchsuchung bei Spar

(Quelle: salzburg24)

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