Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und sei nicht anfechtbar, teilte die Pressestelle weiter mit. Wenn der Beschuldigte die Auflage erfülle, werde die Tat nicht mehr weiter verfolgt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor wenigen Wochen zunächst noch abgelehnt. Auch Tebartz-van Elst musste der Einstellung den Angaben zufolge zustimmen. Der Beschluss fiel demnach schon am 13. November, wurde aber erst am Montag öffentlich gemacht.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Bischof vorgeworfen, in zwei Zivilverfahren vor dem Hamburger Landgericht im Zusammenhang mit dem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben an Eides statt gemacht zu haben. Dabei ging es um eine presserechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Kirchenmann und dem Magazin "Der Spiegel".
Tebartz-van Elst steht seit Wochen unter Beschuss. Grund dafür sind vor allem die hohen Baukosten für den neue Limburger Bischofssitz in Höhe von mindestens 31 Millionen Euro. Papst Franziskus hat Tebartz-van Elst inzwischen vorerst von der Führung der Amtsgeschäfte entbunden, die Baukosten werden von einer Prüfungskommission der Deutschen Bischofskonferenz untersucht.
Ergebnisse der Kommission werden erst Anfang kommenden Jahres erwartet. Erst danach dürfte auch die endgültige Entscheidung über die Zukunft des Bischofs fallen. Sein Fall hat im Bistum Limburg und darüber hinaus zu einer schweren Vertrauenskrise innerhalb der römisch-katholischen Kirche geführt. Tebartz-van Elst zog sich aus der Öffentlichkeit zurück. Er hält sich derzeit in einem Benediktiner-Kloster im bayerischen Metten auf.
(Quelle: salzburg24)