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Streit um Zwangsversetzung eines hohen NÖ Beamten

Veröffentlicht: 08. Mai 2014 15:31 Uhr
Die Initiative "Religion ist Privatsache" hat am Donnerstag die bevorstehende "Degradierung und Zwangsversetzung" des langjährigen Leiters der Rechtsabteilung des Landesschulrates für Niederösterreich kritisiert. Dieser hatte sich gegen die "religiöse Diskriminierung nichtkatholischer Schüler" in einer Volksschule im Bezirk Tulln geäußert.

Auslöser der von Medien aufgegriffenen Causa war, dass ein Teil der Erstkommunionsvorbereitung - das Singen von Kirchenliedern - im Musikunterricht stattfand. Eltern einer konfessionslosen Tochter hatten sich dagegen gewehrt. Laut der Aussendung der Initiative werde die Rechtsmeinung des Leiters der Rechtsabteilung des Landesschulrates durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach die Vorbereitung der katholischen Schüler auf die Erstkommunion ausschließlich im Rahmen des Religionsunterricht zu erfolgen hat, untermauert. Auch ein Gutachten seitens des Bildungsministeriums vertrete diese Sichtweise.

In einem Appell an die zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) forderte die Initiative, eine "unverzügliche klare Stellung gegen die systematische Verletzung von Eltern- und Schülerrechten" zu beziehen. Zudem wurde darauf verwiesen, dass die Volksschule seit Bekanntwerden auf die am Montag beim niederösterreichischen Landesverwaltungsgericht eingebrachte Maßnahmenbeschwerde mit einer "erheblichen Verschärfung des Diskriminierung" reagiert habe. Die Erstkommunikationsvorbereitung erfolge nun täglich im Gesamtunterricht.

Laut Landesschulratspräsident Hermann Helm sei der Beamte weder suspendiert noch in den Zwangsurlaub geschickt worden. "Davon ist überhaupt keine Rede." In einem Gespräch am Freitag soll über dessen Zukunft entschieden werden. "Es stellt sich die Frage, ob er in dieser Position bleiben kann. Ich glaube nicht. Er hat zu einer großen Verunsicherung bei der Mehrheit der Eltern beigetragen", so Helm. Das Singen von Liedern zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Musikunterricht sei unter Berufung auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes zulässig und mit dem Lehrplan konform. "Das heißt natürlich nicht, dass man religiöse Inhalte vermittelt. Es geht auch nicht um eine Generalprobe für die Erstkommunion, denn diese ist der Religionsgemeinschaft vorbehalten", betonte der Landesschulratspräsident.

Juristische Klarheit soll nun das NÖ Landesverwaltungsgericht bringen, nachdem die Eltern einer konfessionslosen Tochter Beschwerde eingebracht hatten. "Ich sehe der Erklärung des Gerichts gelassen entgegen", so Helm.

(Quelle: salzburg24)

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