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Team Stronach prüft Anzeigen wegen Lindner-Mandat

Veröffentlicht: 17. Oktober 2013 16:33 Uhr
Das Team Stronach will nicht so einfach hinnehmen, dass die frühere ORF-Generaldirektorin Monika Lindner ihr Mandat annimmt und als "wilde" Abgeordnete in den Nationalrat einzieht: Frank Stronachs Anwalt Michael Krüger prüft derzeit zwei Strafanzeigen gegen Lindner und zeigt sich optimistisch. Experten halten das Unterfangen freilich für aussichtslos.

Konkret geht es um "Täuschung" nach Paragraf 108 Strafgesetzbuch sowie "Täuschung bei einer Wahl" nach Paragraf 263, wie Krüger gegenüber "Österreich" erklärte. "Es schaut danach aus, als hätte Frau Lindner in Wirklichkeit nie vorgehabt, im Team Stronach anzutreten. Sie wurde offenbar als U-Boot eingesetzt." Krüger argumentiert auch, dass Stronach-Wähler nicht gewusst hätten, dass Lindner ihr Mandat doch annimmt. In den nächsten Tagen soll Stronach über die Anzeigen entscheiden.

Der Innsbrucker Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer gibt solchen Anzeigen freilich keine Chancen auf Erfolg: "Meines Erachtens ist das aussichtslos", sagte er auf Anfrage der APA. Zunächst gehe es grundsätzlich darum, ob man von Täuschung sprechen könne. Lindner habe gesagt, sie ziehe ihre Kandidatur für das Team Stronach zurück, als ihre Streichung von der Liste nicht mehr möglich war. Seines Wissens habe sie nie gesagt, dass sie das Mandat nicht annehmen werde. "Ich sehe keine Täuschung vorliegen."

Paragraf 108 verlange außerdem, dass jemandem absichtlich Schaden zugefügt werden muss, erläuterte Schwaighofer. Und auch Paragraf 263 greife nicht: Diese Bestimmung gebe es beispielsweise für den Fall, dass man einem Sehbehinderten beim Wahlgang fälschlicherweise sage, wenn er ÖVP wählen wolle, müsse er sein Kreuz in der ersten Zeile machen (wo ja heuer die SPÖ stand). Auch Paragraf 264, "Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl", würde nicht passen, ergänzt Schwaighofer.

Ganz ähnlich sieht die Sache der Verfassungsjurist Heinz Mayer, der im Gespräch mit "derStandard.at" ebenfalls "keinen Ansatz für eine strafbare Handlung" erkennen konnte. Lindner habe im Vorfeld nicht erklärt, dass sie das Mandat keinesfalls annehmen werde, deswegen liege keine Täuschung vor. Am meisten Potenzial hätte noch Paragraf 264, hier sieht der Verfassungsexperte aber ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg.

Die stellvertretende Team Stronach-Chefin Kathrin Nachbaur appellierte per Aussendung einmal mehr an Lindner, ihre Entscheidung zu überdenken. Sie finde Lindners Vorgehen "zutiefst unfair und es ist eigentlich schade, dass sie ihre Reputation dermaßen schädigt", meinte Nachbaur.

(Quelle: salzburg24)

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