In der Hauptstadt Bangkok riegelte die Regierung nach wochenlangen Protesten einige Straßen und öffentliche Gebäude ab. So sollten Menschen daran gehindert werden, sich den demonstrierenden Regierungsgegnern anzuschließen, erklärten die zuständigen Behörden. Die Regierung kann solche Maßnahmen beschließen, da im Großraum Bangkok seit Mittwoch ein Ausnahmezustand gilt. Die von den Demonstranten besetzten Straßenkreuzungen wurden zunächst nicht geräumt.
Um die Proteste zu beenden, hatte Ministerpräsidentin Yingluck vorgezogene Parlamentswahlen für den 2. Februar angesetzt. Die Demonstranten lehnen Wahlen ab und fordern stattdessen, dass für ein oder zwei Jahre eine aus Experten zusammengesetzte Regierung eingesetzt wird. Diese soll das Land reformieren. Regierungschefin Yingluck möchte die Abstimmung wie geplant am kommenden Sonntag abhalten.
Mit Verweis auf mögliche Gewaltausbrüche und den Mangel an Kandidaten in manchen Regionen hatte auch die Wahlkommission vorgeschlagen, die Wahl zu verschieben. Sie fürchten unter anderem, dass wegen der seit drei Monaten anhaltenden Straßenproteste, die zum Teil auch in Gewalt umschlugen, keine sichere Abstimmung garantiert werden könne. Zudem fehlen in 28 Wahlkreisen die Kandidaten. Die Regierung hatte dagegen darauf verwiesen, dass eine Verschiebung rechtlich nicht möglich sei. Dagegen hatte die Kommission geklagt.
Ein Regierungsvertreter sagte, man wolle zunächst das Gerichtsurteil umfassend prüfen, bevor man über das weitere Vorgehen entscheide. Der Anführer der Straßenproteste, Suthep Thaugsuban, äußerte sich zunächst nicht. Er wirft der Regierung Massenkorruption vor und fordert ihren Rücktritt. Yingluck ist in den Augen vieler Demonstranten eine Marionette ihres Bruders, Ex-Ministerpräsident Thaksin Shinawatra, der 2006 vom Militär entmachtet wurde.
Wahlkommissar Somchai Srisuthiyakorn kündigte nach dem Gerichtsurteil an, am Montag mit Yingluck über einen neuen Termin beraten zu wollen. Er stellte aber klar: "Wenn die Regierung einer Verschiebung nicht zustimmt, wird die Wahl weitergehen." Wähler, die aus bestimmten Gründen bereits abstimmen dürfen - etwa im Ausland lebende Thailänder -, könnten wie geplant weiter ihre Stimme abgeben.
(Quelle: salzburg24)