Veröffentlicht: 25. Juli 2012 17:50 Uhr
Der vor zwei Wochen bekannt gewordene Fall eines Hundewelpen, der trotz haarsträubender Haltungsbedingungen seinem Peiniger zurückgegeben werden musste, berührte unsere Leser. Nun wurden weitere Fälle von Hunde-Misshaltung in der Stadt Salzburg bekannt.
Vermeintliche Zwingerhaltung in Liefering
Der Tierschutzverein Minerva wurde Anfang 2012 von Anrainern verständigt, dass bei einer Familie in Liefering zwei Hunde (ein Dackel und ein Chihuahua) in einem Zwinger untergebracht seien und die Tiere unter misslichen Umständen gehalten würden. „Die Hunde sind arm, der Zwingerboden stand bis in den späten Mai hinein aus Kies, welcher mit Hundeurin durchtränkt und mit Hundekot übersät war. Zwar bedeckt nun Rindenmulch den Zwingerboden, aber der Geruch lässt insbesondere in der Sommerhitze eine haarsträubende Hundehaltung nicht verleugnen. Zudem erhalten die Hunde kaum Auslauf und mussten den halben Winter draußen in der Kälte ausharren“, berichtet Hubert Hirscher vom Tierschutzverein Minerva. „Wir verständigten die Polizei und erstatteten Anzeige beim Salzburger Ordnungsamt. Nachdem wir in diesem Fall gegen Gummiwände gelaufen sind, schalteten wir einen Volksanwalt ein, aber selbst der konnte uns und in weiterer Folge den Tieren nicht weiterhelfen“, so Hirscher weiter.„Wir sind sicher keine Tierquäler“
Das Salzburger Ordnungsamt, das unter anderem für Tierschutz und Veterinärrecht in der Stadt Salzburg zuständig ist, verweist auf die strengen, gesetzlichen Bestimmungen, die ihnen vorgegeben sind. „Wir nehmen diese Beschwerden sehr ernst und schreiten ein, indem wir Kontrollen durchführen. Wir sind sicher keine Tierquäler und probieren unser Bestes, um diese Fälle einzugrenzen“, äußert sich Christine Fuchs, Abteilungsvorständin vom Amt für öffentliche Ordnung, auf Anfrage von SALZBURG24 zu den Vorwürfen. Einem vermeintlichen Tierquäler könne nicht einfach sein Tier abgenommen werden, dazu müsse der Amtstierarzt einschreiten, der dann einen Bescheid ausstellt. Dieser Bescheid könne dann vom Tierbesitzer beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg (UVS) angefochten werden, der UVS entscheide schließlich darüber, ob dem Besitzer das Tier abgenommen wird oder nicht, informiert Fuchs.Weiterer Fall von Tierquälerei in Schallmoos
Einen weiteren Fall von Tierquälerei , der sich bereits über Jahre hinzog, gab es im Salzburger Stadtteil Schallmoos: Ein mehrmals vorbestrafter Amtsbekannter, der mehrere Hunde, Katzen und Kleintiere in seiner Wohnung in der Röcklbrunnstraße hielt, wurde schon 2006 dem Ordnungsamt gemeldet. Nachdem der Tierschutzverein 2008 erneut einen Hinweis auf besonders schlimme Verhältnisse bekam, wurde wieder das Ordnungsamt verständigt, um Hilfe für die Tiere anzufordern. Damals schritt das Ordnungsamt ein, die Tiere wurden beschlagnahmt. Dieser Fall wurde damals schon in der „Kronen Zeitung“ publik gemacht. "Der Mann wurde nach der Verurteilung zu einer hohen Geldstrafe und in weiterer Folge laufend vom Ordnungsamt kontrolliert. Irgendwann wurde es ihm zu bunt und er übersiedelte nach Oberösterreich. Auch dort wird er immer noch kontrolliert, wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen", macht Christian Schwarz vom Ordnungsamt aufmerksam.
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- Tiernews auf S24
(Quelle: salzburg24)