Das Urteil trat am Dienstag in Kraft. Abgesehen von einer Begnadigung ist die Anrufung des Obersten Gerichts die letzte Chance Timoschenkos auf eine Freilassung.
Im vergangenen August hatte ein Gericht den Berufungsantrag der früheren Ministerpräsidentin abgelehnt. Die einstige Heldin der Orangenen Revolution des Jahres 2004 war im August 2011 in Untersuchungshaft genommen und zwei Monate später wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Timoschenko wirft Präsident Viktor Janukowitsch vor, er habe mit dem Urteil vor der Präsidentenwahl 2015 seine ärgste Widersacherin ausschalten wollen.
Die Inhaftierung Timoschenkos, die nach Angaben ihrer Anwälte und Angehörigen unter schweren Gesundheitsproblemen leidet, belastet seit Jahren das Verhältnis zur Europäischen Union. Die EU äußerte immer wieder Kritik an ihrer Inhaftierung und ihren Haftbedingungen. Kiew strebt einen Beitritt zu dem Staatenbund an und hofft als ersten Schritt auf diesem Weg auf die Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens bei einem Gipfel im litauischen Vilnius im November.
(Quelle: salzburg24)