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Tod durch Dunstabzugshaube in Margareten war fahrlässige Tötung

Veröffentlicht: 29. April 2013 15:36 Uhr
Ein 41-jähriger Mann ist am Montag am Wiener Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, weil er Ende April 2012 mit einer unfachmännisch montierten Dunstabzugshaube den Tod einer 27-jährigen Studentin in Wien-Margareten verursacht hat. Die junge Frau hatte zur selben Zeit, als der Dunstabzug eingeschaltet war, ein Bad genommen und starb an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
SALZBURG24 (Daniela Herger)

Der Mann erhielt bei dem Prozess um den Vorfall in Wien-Margareten zusätzlich eine Geldstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die gefährliche Dunstabzugshaube

Ohne Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung hatte der 41-jährige gebürtige Vietnamese in seiner Küche das Aluminiumrohr der Dunstabzugshaube mit dem Haus-Sammel-Kamin verbunden. Das Fatale für die 27-jährige Nachbarin, die in der Wohnung unterhalb lebte: Liefen Dunstabzug und Therme gleichzeitig, wurde das tödliche Kohlenmonoxid ins Badezimmer der Frau gepresst. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass diese Parallelität "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" Ursache für den Tod der Frau war.

Studentin tot gefunden

Am heutigen dritten Verhandlungstag wurde der Schwager des Opfers als Zeuge einvernommen. Der Mann hatte sich Sorgen um die Schwester seiner Ehefrau gemacht und von der Feuerwehr die Türe aufbrechen lassen. Zu diesem Zeitpunkt lag die 27-Jährige bereits einige Stunden lang tot in ihrer Badewanne - sie war erstickt.

Der Angeklagte und seine Ehefrau hatten sich bereits in der ersten Verhandlung "nicht schuldig" bekannt. Die Verteidigerin betonte, es sei "in der Bevölkerung leider nicht allgemein bekannt, dass man Dunstabzugshauben nicht an den Kamin anschließen darf". Er habe sich beim Installieren des Behelfs gegen die Küchengerüche "gedacht, das macht nichts aus", erklärte der 41-Jährige: "Ich habe ein Rohr gesehen. Ich habe gedacht, das ist der Luftschacht, der nach oben hinausführt, und habe es dort angeschlossen."

"Inversions-Wetterlage" unerheblich

Kaum Bedeutung schenkte der Sachverständige der Wetterlage am Unglücksabend. Es sei nämlich ungewöhnlich heiß gewesen, sodass es im Abgasfang zu einer "Inversions-Wetterlage" gekommen sein könnte. Soll heißen: Auf die an sich kalte Luft im Kamin hätte dann von oben warme Luft gedrückt und einen "Stoppel" gebildet. Bei dieser Konstellation wäre es denkbar, dass bei einem Unterdruck im Badezimmer der Studentin - etwa infolge mangelnder Frischluftzufuhr - die Therme kalte Luft aus dem Kamin saugte und das Gemisch aus Abgas und kalter, zurückdrängender Luft den Abgas-Sensor abschaltete.

Der 41-jährige Vietnamese, in dessen Wohnung auch einige "lebensgefährliche Elektroinstallationen" entdeckt worden waren, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 720 Euro sowie einer Zahlung von 11.925 Euro an die Hinterbliebenen des Opfers verurteilt. Seine Ehefrau, die die Dunstabzugshaube jahrelang regelmäßig benutzt hat, jedoch bei der Montage nicht dabei war, wurde freigesprochen. Die Verteidigung nahm den Richterspruch an.

(apa/red)

(Quelle: salzburg24)

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