Der 41 Jahre alte Mann hatte ohne Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung in seiner Küche das Aluminiumrohr der Dunstabzugshaube mit dem Haus-Sammel-Kamin verbunden. Als die Studentin Ende April 2012 ein Vollbad nehmen wollte, starb sie an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, weil - so der Vorwurf der Anklagebehörde - die Ehefrau des Mannes in der direkt darunter gelegenen Wohnung zeitgleich beim Kochen die Dunstabzugshaube in Betrieb setzte und damit fahrlässig tödliche Abgase ins Badezimmer der jungen Frau beförderte.
Wie der technische Sachverständige Peter Schütz nun in seinem Gutachten ausführte, traten in der Tat immer dann große Abgas-Mengen aus dem Kamin aus und drängten ins Badezimmer der Studentin, sobald die Dunstabzugshaube zumindest auf Stufe 2 eingeschaltet wurde.
Am Tag, als das Unglück geschah, war es für Ende April ungewöhnlich heiß, sodass es laut Schütze im Abgasfang zu einer "Inversions-Wetterlage" gekommen sein könnte. Bei dieser Konstellation wäre es denkbar, dass bei einem Unterdruck im Badezimmer der Studentin - etwa infolge mangelnder Frischluftzufuhr - die Therme kalte Luft aus dem Kamin saugte und das Gemisch aus Abgas und kalter, zurückdrängender Luft den Abgas-Sensor abschaltete, sagte der Sachverständige.
Fazit des Gutachters: "Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Unglück vielleicht ohne Dunstabzugshaube passiert ist." Um das zu klären, muss nun ein Gutachten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik zu den genauen Witterungsbedingungen eingeholt werden. Es soll auch noch die Schwester der ums Leben gekommenen Frau als Zeugin vernommen werden. Die Verhandlung wird am 29. April fortgesetzt.
(Quelle: salzburg24)