Veröffentlicht: 20. März 2012 15:22 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Ried hat ihre Ermittlungen im Fall eines 80-jährigen Innviertlers eingestellt, dessen zwei Töchter Inzest-Vorwürfe erhoben und diese später zurückgezogen hatten.
Töchter weiter in Einrichtung
Die geistig beeinträchtigen Töchter hatten den betagten Mann Ende August des Vorjahres massiv belastet: Er habe sie jahrzehntelang regelmäßig sexuell missbraucht, körperlich misshandelt und ihnen jegliche soziale Kontakte untersagt haben, sagten sie damals. Zudem habe sie ihr Vater wiederholt mit dem Umbringen und mit Waffen bedroht. Über den 80-Jährigen wurde daraufhin die Untersuchungshaft verhängt und zwei Wochen später wieder aufgehoben. Gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner Staatsanwaltschaft stellten die Frauen die sexuellen Übergriffe in Abrede.Angaben der Opfer nach Inzest-Verdacht unpräzise
Der Mann, der seine Töchter schließlich enterbte, hatte stets seine Unschuld beteuert. Gegen ihn wurde aber weiter wegen Körperverletzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun zur Gänze eingestellt. Insbesondere unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes habe man nicht mit einer Verurteilung gerechnet, hieß es. Die Angaben der mutmaßlichen Opfer seien zu unpräzise gewesen. Körperliche Übergriffe dürften in früheren Jahren in Form von Schlägen und Stößen zwar stattgefunden haben, seien aber verjährt, so die Behörde. Zu einer gefährlichen Drohung war es offenbar nicht gekommen.Vermeintliche Inzest-Opfer geistig beeinträchtigt
Bei den Frauen liegen laut einem Gutachten erhebliche geistige Beeinträchtigungen vor, die sich unter anderem in einem deutlich reduzierten Sprachverständnis und einer sehr eingeschränkten Verfügbarkeit von Wörtern zur Beschreibung eines Sachverhaltes äußern. Dadurch sei auch erklärbar, dass sie bei ihrer Ersteinvernahme vor der Polizei etwa den Ausdruck "Vergewaltigung" verwendeten, ohne ihn zu verstehen, berichtete die Staatsanwaltschaft weiter. Die Schwestern seien zudem wegen ihrer geistigen und körperlichen Konstitution mit der Situation derart überfordert gewesen, dass ihnen aus strafrechtlicher Sicht kein Schuldvorwurf gemacht werden könne. Sie befinden sich bis auf weiteres in einer Einrichtung, ihr psychischer und physischer Zustand habe sich positiv stabilisiert, hieß es. (APA)Links zu diesem Artikel:
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(Quelle: salzburg24)