Im Wintersemester 2012/13 haben acht der 21 Universitäten auf Aufforderung von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten in der Höhe von 363,36 Euro eingehoben. Grund: Nachdem der VfGH mit 1. März 2012 die alte gesetzliche Regelung dazu aufgehoben hatte, konnte sich die Regierung zunächst auf keine Reparatur einigen.
Gegen diese Vorgangsweise der Unis leitete der VfGH im Oktober 2012 ein Verordnungsprüfungsverfahren ein. Daraufhin schafften SPÖ und ÖVP im Dezember 2012 die gesetzliche Reparatur der Studiengebührenregelung für die Zukunft doch noch und wollten gleichzeitig die im Wintersemester 2012/13 "autonom" eingehobenen Gebühren per Gesetz rückwirkend sanieren.
Diese Sanierung hob der VfGH bereits im Sommer wegen Gleichheitswidrigkeit auf, da an manchen Unis Gebühren bezahlt werden mussten, für die gleichen Studien an anderen Unis aber nicht. Gleichzeitig hielt er aber auch grundsätzlich fest, dass die Übertragung der Kompetenz für die Einhebung von Studienbeiträgen an die Unis ohne gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist.
Mit seiner aktuellen Entscheidung hob der VfGH die Grundlagen für die autonome Gebühreneinhebung auch formell auf. Das ist insofern von Bedeutung, da zahlreiche Unis angekündigt haben, die kassierten Studiengebühren zwar an alle Studenten zurückzuzahlen, dies aber erst nach dieser VfGH-Entscheidung in Angriff zu nehmen.
Unterdessen kann sich der VfGH schon auf die nächste Uni-Gebühren-Session einstellen. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) will nun mit ihrer Ankündigung vom Vormonat Ernst machen, auch die von Unis für Aufnahmeverfahren eingehobenen Gebühren beim VfGH anzufechten, hieß es: "Wir wollen Studierende, die vorhaben zu klagen, auf jeden Fall unterstützen."
(Quelle: salzburg24)